Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Petra Welzel von der Diakonie RWL
An wen richtet sich das neue Handbuch und was steht drin?
Mit dem Ratgeber wollen wir den Werkstatträten einen Leitfaden für ihre tägliche Arbeit geben. Wir haben ihn deshalb in leichter Sprache verfasst. Er ist gemeinsam mit den behinderten Menschen in vielen Workshops entstanden. Jedes Kapitel hat eine eigene Farbe. Wir haben uns große Mühe gegeben, dass die Tipps verständlich und der Ratgeber einfach zu handhaben ist. Hier können Werkstatträte nachschlagen, wie man einen Flyer für den Werkstattrat erstellt, wie man am besten mit der Leitung kooperiert oder dass sie ein Recht darauf haben von einer Vertrauensperson unterstützt zu werden.
Welche technische Ausstattung den Werkstatträten zur Verfügung steht, ist in der Praxis nicht einheitlich geregelt.
(Foto: Diakonie Deutschland)
Der Ratgeber ist im Rahmen eines dreijährigen Projekts entstanden, das die Selbstvertretung der Werkstätten stärken soll. Warum haben Sie das Projekt 2016 gestartet?
Die Mitwirkungsrechte für Menschen mit Behinderungen werden in den über 100 Werkstätten in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich umgesetzt. Ob den Werkstatträten zum Beispiel eigene Räume und eine technische Ausstattung zur Verfügung stehen, ist in der Praxis nicht einheitlich geregelt. Deshalb haben wir als Diakonie RWL mit den anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtsverbände in NRW das Modellprojekt gestartet. Wir haben dabei eng mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte zusammengearbeitet. In einem Koordinierungskreis tauschen sich diese überregionale Vertretung der Werkstatträte und die Freie Wohlfahrt schon seit vielen Jahren aus.
Theresa Ehlen und Petra Welzel (v.l.) haben gemeinsam mit den behinderten Menschen einen Leitfaden für die Werkstatträte verfasst.
Welche konkreten Verbesserungsvorschläge haben Sie für die Arbeit der Werkstatträte?
Für unser Projekt haben wir fünf Werkstätten mit unterschiedlichem Profil ausgewählt und ihre Arbeit genauer betrachtet. Außerdem hat meine Kollegin und Koordinatorin im Projekt, Theresa Ehlen, viele Werkstatträte in NRW besucht und gemeinsam mit ihnen überlegt, was man besser machen kann. Für ihre Arbeit brauchen alle eigene Räume, Computer mit Drucker und E-Mail-Anschluss. Vielen Werkstatträten war es auch wichtig, ihre Arbeit unter den Kolleginnen und Kollegen bekannter zu machen und dazu zum Beispiel einen Flyer zu erstellen. Auch die Idee, dass Werkstatträte bei Einstellungsgesprächen mit dabei sein sollten, wurde auf ihre Vor- und Nachteile abgeklopft. Um es vorweg zu nehmen: Die meisten Werkstatträte möchten mitreden, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden.
300 Werkstatträte haben ihre Erfahrungen auf einer Fachtagung Anfang Juni ausgetauscht.
Was haben Sie nach drei Jahren erreicht?
Wir erleben, dass die Werkstatträte sich auf den Weg gemacht haben und selbstbewusster werden. Was ja auch genau im Sinne des neuen Bundesteilhabegesetzes ist, das die Mitbestimmung für Menschen mit Behinderungen stärkt. Auf einer großen Fachtagung mit über 300 Werkstatträten Anfang Juni haben die beteiligten Menschen mit Behinderungen sich ihre Erfahrungen gegenseitig vorgestellt. Sie wissen jetzt viel besser, was sie für ihre Arbeit brauchen. Im Ratgeber finden sie neben den Informationen auch viele Vorlagen. Es ist ein Nachschlagewerk für alle Fragen, die die Arbeit der Werkstatträte betreffen. Aber sie wissen jetzt auch, dass sie sich gegenseitig unterstützen können, indem sie Ideen und Erfahrungen mit anderen Werkstatträten austauschen und darüber diskutieren. Da sind neue Kontakte entstanden.
Interessierte können das Handbuch bei der Diakonie RWL beziehen.
Wie geht es jetzt weiter?
Es ist uns gelungen, die überregionale Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte finanziell zu sichern, sodass auch von dieser Ebene aus die Selbstvertretung insgesamt unterstützt werden kann. Wir können so viele Ideen, die im Projekt entstanden sind, weiter ausprobieren. Der Ratgeber ist dafür eine gute Grundlage. Interessierte können das Handbuch übrigens über die Wohlfahrtsverbände oder die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte beziehen.
Das Gespräch führte Sabine Portmann.
(Teaserfoto: Diakonie Deutschland)
Behinderung und Teilhabe
NRW-Werkstatträte mit eigener Geschäftsstelle
Die Diakonie RWL ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte NRW. In ihr haben sich Mitarbeitervertretungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung zusammengeschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft vertritt mehr als 75.000 Beschäftigte in über 100 Werkstätten. Sie bekommt jetzt eine eigene Geschäftsstelle in Hamm, die zentrale Anlaufstelle für alle Beschäftigten in den NRW-Werkstätten sein soll.