9. Juli 2018

Pflege für Menschen mit Behinderung

Tagung zur Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege ist eine der großen Herausforderungen, die sich im Zuge der sozialpolitischen Umwälzungen zurzeit stellen. Sowohl das Pflegestärkungs- als auch das Bundesteilhabegesetz wollen Hilfen stärker an den Bedürfnissen des Einzelnen ausrichten. Doch was bedeutet es konkret, wenn ein Mensch wegen einer Behinderung betreut wird und zusätzlich auf Pflege angewiesen ist? Eine Tagung am 26. Juni in Gelsenkirchen beschäftigte sich genau mit diesem Thema.  

Portrait

Silke Gerling, Vorstand des evangelischen Fachverbandes für Behindertenhilfe und Psychiatrie, eröffnete die Tagung. 

Chancen der Gesetzesänderungen nutzen

Silvia Pöld-Krämer, Professorin an der Fachhochschule Bielefeld, schilderte das Verfahren, mit dem der Bedarf des Einzelnen festgestellt wird. Sie stellte in Frage, ob es wirklich klug sei, anfangs zu eruieren, welche Unterstützung der Mensch mit Behinderung bereits erhält. Dies lenke den Blick direkt auf die Leistungsgewährung und schränke so die Gesamtbetrachtung auf bereits bestehende Leistungen ein.  Werde wirklich offen erhoben, welche Hilfen überhaupt gebraucht würden, so Pöld-Krämer, gelinge es vielleicht aus über Jahre verfestigten Mustern auszubrechen und Unterstützung wirklich neu und personenzentriert – eines der großen Ziele moderner Sozialpolitik - zu planen.

Zugang für Leistungen der Pflegeversicherung muss für alle gelten

Pöld-Krämer kritisierte § 43a SGB XI, der regelt, dass für "Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen" die Pflegekasse lediglich bis zu 266 Euro zahlt. Unabhängig davon, ob dieser Paragraph tatsächlich Bestand haben wird - was Pöld-Krämer anzweifelt -, wird ihrer Meinung nach eine selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderung auch zukünftig ganz stark von der Unterstützung in den Einrichtungen bzw. Settings, in denen sie leben, abhängen.

Leistungen "wie aus einer Hand"?

Sarah Steinfeld, Juristin der Diakonie RWL, legte dar, inwiefern es aufgrund der geänderten Rechtslage gelingen kann, Leistungen "wie aus einer Hand", transparent und gut ineinander greifend, für den betroffenen Menschen zu erbringen. Zumindest der Gesetzgeber verspricht sich mehr Effektivität und Effizienz durch die Bündelung sämtlicher Belange bei einer Behörde. 

Als wichtig stellte Steinfeld heraus, dass kein Nachrang der Eingliederungshilfe gegenüber der Pflege besteht, sondern der Eingliederungshilfeträger federführend Ansprechpartner für den behinderten Menschen ist. Sind Absprachen zwischen Pflegekasse und Eingliederungshilfe nötig, muss der Betroffene dem zustimmen. Wie sich das Verfahren in der Praxis bewährt, soll eine Evaluation des Prozesses zeigen. Frau Steinfeld wies bereits vorab darauf hin, dass eventuell Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen eingeschränkt werde, mehr Bürokratie entstehen könne und die Gefahr bestehe, dass Vereinbarungen zur Kosteneinsparung genutzt werden.

Anja Adler vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellte ein demnächst anlaufendes Modellprojekt vor, das sich der Abgrenzung der Begrifflichkeiten und der Leistungsbewilligung zwischen Eingliederungshilfeleistungen und Pflege widmen wird. Im Mittelpunkt werden Menschen stehen, die allein oder in Wohngemeinschaften betreut werden.

Karin Tiesmeyer, Professorin an der Evangelischen Hochschule Bochum, referierte gemeinsam mit ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Katrin Schrooten über eine Befragung zum Thema "Schnittstelle Pflege und Eingliederungshilfe", die im Rahmen eines studentischen Projektes in enger Kooperation mit dem Evangelischen Fachverband Behindertenhilfe und Psychiatrie und der Diakonie RWL entwickelt wurde. 

Im Blickpunkt standen diakonische Träger, bei denen entweder ein unabhängiger Pflegedienst in die Einrichtung kommt oder die einen eigenen Pflegedienst aufgebaut haben, oder die - als dritte Möglichkeit - ein integriertes Modell praktizieren, bei dem die Mitarbeitenden sowohl Pflege als auch Eingliederungshilfe leisten.

Portrait

Katja Alfing, Geschäftsführerin des Fachverbands Behindertenhilfe und Psychiatrie RWL

Im Anschluss gaben Vertreter und Vertreterinnen aller drei Modelle Einblicke in die Ausgestaltung der Praxis, zum Beispiel welche Anforderungen die Leistungsabrechnung stellt. Bei allen war klare Kommunikation und Steuerung ein Thema, um vor allem für den Leistungsberechtigten eine transparente und gut abgegrenzte Leistung erbringen zu können. Denn – um ein Zitat eines Betroffenen aus der Studie herauszugreifen – manchmal ist es auch wichtig, "das nicht alles von allen über mich gewusst wird".

Katja Alfing, Geschäftsführerin des Fachverbandes, stellte eine Handreichung über die Erkenntnisse des Projektes in Aussicht. "Über die Sommerzeit werden wir die Erfahrungen aus den Praxisberichten so zusammenstellen, dass sie als hilfreiche Unterstützung für Einrichtungen und Träger dienen können, die ähnliche Angebote aufbauen möchten", versprach sie.

Text: Petra Welzel

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