Mittwoch, 21. November 2018

Menschen mit Behinderungen

Gesamtplanverfahren in NRW

Das Gesamtplanverfahren ist ein zentrales Element des neuen Teilhaberechts. Es dient einer Stärkung der Rechtsposition von Menschen mit Behinderungen und der Personenzentrierung von Leistungen. Damit sich die neuen Regelungen entfalten können, müssen die Betroffenen, ihre Vertrauenspersonen, die rechtlichen Betreuer und die Mitarbeitenden bei den Leistungserbringern in ihrer Beratungs- und Unterstützungsfunktion gut über dieses Verfahren informiert sein.

Bereits das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sah in § 46 die Erstellung eines Gesamtplanes vor. In der Praxis der Eingliederungshilfe spielte er faktisch keine Rolle. Dies wird sich mit dem Bundesteilhabegesetz ändern:
Das Gesamtplanverfahren ist ein zentrales Element des neuen Teilhaberechts zur Stärkung der Rechtsposition der Menschen mit Behinderungen. Es dient der Feststellung, Koordination und Steuerung der im Einzelfall notwendigen Leistungen durch den zuständigen Eingliederungshilfeträger und gilt für jede Person, die Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt bzw. erhält.

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