Handreichung Behindertenhilfe
Die Grundlage des zukünftigen Handelns von nordrheinwestfälischen Leistungserbringern und -trägern der Eingliederungshilfe bildet der Landesrahmenvertrag, der die vertragsrechtliche Ausgestaltung des BTHG auf Landesebene beschreibt. Um den Landesrahmenvertag umsetzen zu können, bedarf es einer konzeptionellen, wirtschaftlichen sowie strukturellen Umstellung der Leistungsangebote. Eines der Instrumente dieser Weiterentwicklung ist das Fachkonzept: In diesem beschreibt jeder Leistungserbringer, welche fachlichen Konzeptionen und Methoden in der täglichen Arbeit zur Anwendung kommen. Die Auswahl derer wird dabei bestimmt von dem jeweiligen Personenkreis und der individuellen Ziele der einzelnen Kunden vor Ort.
Auswahl an Konzepten und Methoden
Die Handreichung soll der Auseinandersetzung mit Fragen wie „Welche Konzepte und Methoden sind zu unterscheiden?", "Welche wenden wir in der Erbringung der Leistung an?", "Auf welche Bedarfe unserer Kunden können wir uns zukünftig fachlich weiter ausrichten?" dienen. Im Anschluss ist die differenzierte Darstellung der tatsächlichen Leistungen fundamental für die Leistungsvereinbarung und Vergütung in allen Handlungsfeldern der sozialen Teilhabe Erwachsener. Die Sammlung folgt einer Auswahl an Konzepten und Methoden, die klientelübergreifend zum Einsatz kommen und von Fachkräften einerseits und von Personal mit besonderen Zusatzqualifikationen andererseits erbracht werden können. Mit Blick auf die Vielfalt und Heterogenität der Angebote und Kunden ist diese Sammlung eine beispielhafte Zusammenstellung aus einem großen Pool an Methoden und Konzepten, aus dem sich die Tätigkeiten der Eingliederungshilfe zusammensetzen.
Text: Katrin Müller, Foto: Pixabay