Mehr Geld für starkes Engagement
Alter und Pflege
"Wir sind tief beeindruckt vom großen Engagement unserer Mitarbeitenden in den Alten- und Pflegeheimen, den Krankenhäusern und der ambulanten Pflege", sagt Diakonie RWL-Vorstand Christian Heine-Göttelmann. "Daher freuen wir uns, dass die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe sich auf deutliche Tarifsteigerungen geeinigt hat."
Monatliche Pflegezulage eingeführt
Für die meisten Arbeitsbereiche innerhalb der Diakonie steigt das Gehalt der Pflegefachkräfte ab dem 1. April diesen Jahres um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro. Ab dem 1. April 2022 gibt es eine weitere Steigerung um 1,8 Prozent. Hinzu kommen noch einige allgemeine Gehaltszulagen für die Pflege.
So dürfen die Pflegefachkräfte in der Altenpflege und in den Krankenhäusern erstmals mit einer monatlichen Pflegezulage von 70 Euro rechnen. Wer ständig im Wechselschichtdienst arbeitet, erhält dafür jetzt mit 155 Euro eine fast dreimal so hohe Zulage. In den evangelischen Kliniken wird die Intensivzulage von 46 auf 100 Euro erhöht. In der stationären und ambulanten Altenpflege gibt es eine allgemeine monatliche Zulage von 25 Euro.
Gehaltssteigerungen um rund vier Prozent
Insgesamt steigt damit das Entgelt der Mitarbeitenden in der Pflege für den Bereich der Krankenhäuser im Mittelwert um 3,58 Prozent und für den Bereich der stationären und ambulanten Altenpflege um 4,29 Prozent. Dabei ist die Erhöhung der Wechselschicht- sowie Intensivzulage noch nicht eingerechnet.
"Der Tarifabschluss ist ein wichtiger Baustein auf unserem Weg, die anspruchsvolle und wichtige Arbeit in der Pflege attraktiver zu machen", betont Christian Heine-Göttelmann. "Unsere diakonischen und kirchlichen Einrichtungen punkten nicht nur mit einer angemessenen und besseren Bezahlung als private Arbeitgeber. Viele bemühen sich auch um faire Arbeitsbedingungen, zuverlässige Dienstpläne und ein gutes Betriebsklima."
Hintergrund:
Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe regelt das Tarifrecht für rund 120.000 Arbeitsverhältnisse in Kirche und Diakonie. Die Kommission besteht aus neun Vertreterinnen und Vertretern der Dienstnehmerseite und neun Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeberseite. Die wichtigste Arbeitsrechtsregelung ist der Bundesangestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF). Er enthält mit einigen kirchenspezifischen Besonderheiten im Wesentlichen die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).