3. März 2020

Handreichung Pflegeausbildung

Wegweiser für ein völlig neues Lernkonzept

In NRW haben die ersten Schulen mit der generalistischen Pflegeausbildung begonnen. Spätestens ab April werden Auszubildende der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege überall gemeinsam die Schulbank drücken. Auch in der Praxis gibt es viele Veränderungen. Eine Handreichung der Diakonie RWL, entwickelt von Pflegeexpertin Heidemarie Rotschopf,  erklärt Hintergründe und gibt Tipps, damit Träger die praktische Ausbildung erfolgreich auf den Weg bringen. Hier kann sie heruntergeladen werden.

  • Diakonie RWL-Pflegeexpertin Heidemarie Rotschopf mit der Handreichung zur praktischen Pflegeausbildung
  • Diakonie RWL-Pflegeexpertin Heidemarie Rotschopf in ihrem Büro
  • Handreichung Rahmenplan zur generalistischen Pflegeausbildung

Frau Rotschopf, Sie haben die Handreichung erarbeitet. Was war Ihnen dabei wichtig?

Mit dem Pflegeberufegesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wird die Aufgabenverteilung zwischen Pflegeschulen und Trägern der praktischen Ausbildung völlig neu geregelt. Während früher die Gesamtverantwortung für Theorie und Praxis bei den Schulen lag, sind nun die Träger für die Gestaltung der praktischen Ausbildung zuständig. Dazu gibt es bundesweite Rahmenpläne. Sie enthalten einen Begründungsrahmen und Empfehlungen für die theoretische und praktische Ausbildung. Das ist ein Schriftwerk von insgesamt knapp 350 Seiten. Die Handreichung soll bei der Erarbeitung eines Ausbildungsplans helfen. Und zwar prägnant und verständlich, mit Schaubildern und Hinweisen zu weiterführenden Materialien. Die rund 100 Pflegeschulen mit ihren über 8.000 Auszubildenden, die wir als Diakonie RWL vertreten, können auf Basis der Handreichung die Träger der praktischen Ausbildung unterstützen.

In der Handreichung betonen Sie, dass die Ausbildung auf ein komplett neues Berufsbild vorbereiten soll. Wie sieht das aus?

In der Ausbildung werden von Anfang an alle Versorgungsgebiete, in denen Pflege stattfindet, gleichwertig behandelt. In ihren drei Lehrjahren erwerben die Auszubildenden im ambulanten Bereich, in der Langzeit- und Akutpflege, Krankenhäusern und Pflegeheimen Kompetenzen, die über die bisherigen Lerninhalte hinausgehen. Ein einfaches Beispiel: Es geht nicht alleine darum zu wissen, wie eine Spritze aufgezogen und verabreicht wird, sondern auch darum, einfühlsam zu reagieren, wenn ein Patient eine Phobie dagegen hat. Eine professionelle Haltung, die sich durch Mitgefühl und Respekt ausdrückt, soll genauso vermittelt werden wie pflegerisches Fachwissen. Es geht mehr als früher darum, eigenständige Entscheidungen zu treffen, zu verantworten und zu delegieren.

Das klingt anspruchsvoll. Wie können die Träger das im oftmals hektischen Pflegealltag gewährleisten?

Es ist wichtig, dass Pflegeschule und Ausbildungsträger eng zusammenarbeiten, denn Erkenntnisse aus dem Unterricht sollten unmittelbar in die praktische Ausbildung einfließen und umgekehrt. Eine zentrale Rolle spielen die Praxisanleiter, denn sie sind das Bindeglied zwischen Schule und Praxisort. Sie sollen die Azubis enger als bisher begleiten und werden dafür auch intensiver mit mindestens 300 Stunden berufspädagogischer Zusatzqualifikation fortgebildet. Zusätzlich müssen sie jedes Jahr im Umfang von 24 Stunden "Refresher-Fortbildungen" absolvieren. Der erhöhte Aufwand für die praktische Ausbildung wird in NRW mit einer Pauschale von 8.000 Euro pro Jahr und Auszubildendem unterstützt. Zehn Azubis könnten also die Stelle einer Praxisanleitung finanzieren, die nur für sie da ist.

 Viel Lesestoff und Kampagnenmaterial rund um die neue Pflegeausbildung - der Schreibtisch von Diakonie RWL-Referentin Heidemarie Rotschopf

 Viel Lesestoff und Kampagnenmaterial rund um die neue Pflegeausbildung - der Schreibtisch von Diakonie RWL-Referentin Heidemarie Rotschopf

Zum Ausbildungsziel gehört es, dass die Pflegefachkräfte einen gesamten Pflegeprozess – von der Aufnahme über die Diagnostik bis zur Entlassung – steuern können. Welche Rolle spielt dabei die Praxisanleitung?

Sie muss die Auszubildenden vom ersten Tag an auf diese Aufgabe vorbereiten. Nach dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung für die Steuerung des Pflegeprozesses allein bei der Pflegefachkraft. Sie kann dafür haftbar gemacht werden und muss deshalb genau wissen, was sie tut. In der Ausbildung soll sie schrittweise darauf vorbereitet werden. Dazu gehört es zum Beispiel, dass sie vom Beobachten einer Pflegehandlung zum "diagnostischen Blick" und vom "einfachen Verbalisieren" zum "Einsatz von Fachsprache" gelangt. Am Anfang steht immer die Beobachtung der Handlung, wie sie von der Pflegefachkraft durchgeführt wird. Später machen die Auszubildenden es angeleitet selbst und zum Schluss planen sie die Pflege eigenständig. Dabei geht es nicht nur um die Anwendung von Wissen, sondern immer auch um Reflexion und Haltung. Für die Praxisanleitung heißt das: Sie führt viele Gespräche mit den Auszubildenden, begleitet, beobachtet und analysiert.

Sie raten den Trägern, nicht nur einen Ausbildungs-, sondern auch einen Projektplan zu erstellen. Warum?

Der praktische Ausbildungsplan sollte zeitlich und inhaltlich gut mit der Schule abgestimmt sein. Er muss pädagogisch sinnvoll sein und – wie gerade beschrieben – dafür sorgen, dass zunehmend Kompetenzen aufgebaut werden. Das alles ist anspruchsvoll und nicht „mal eben so“ zu bewältigen. Daher halte ich es für sinnvoll, wenn Träger strategisch daran gehen und einen Projektplan erarbeiten. Es sollte geklärt werden, wer im Haus wofür verantwortlich ist, wie und bis wann die Lernmöglichkeiten definiert werden. Schließlich muss die gesamte Einrichtung sich auf das neue Berufsbild einstellen. Die erfahrenen Pflegekräfte sind Vorbild für die zukünftigen. Daher muss das Neue auch in den Köpfen der Alten ankommen.

Das Gespräch führte Sabine Damaschke. Fotos: Ann-Kristin Herbst

Ihr/e Ansprechpartner/in
Heidemarie Rotschopf
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
Geschäftsfeld Krankenhaus und Gesundheit