Mittwoch, 14. November 2018

Erfolg für diakonischen Einsatz

Bundestag stärkt Pflegefachkräfte in der ambulanten Pflege

Düsseldorf/Münster, 14. November 2018. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen steht jetzt fest, dass die bei der Diakonie RWL geltenden Arbeitsentgelte von den Krankenkassen refinanziert werden müssen. Dafür sorgte am vergangenen Freitag ein Änderungsantrag zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG).

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Gesetzlich verankert ist jetzt, dass tarifliche Arbeitsentgelte in der häuslichen Krankenpflege nicht mehr als unwirtschaftlich zurückgewiesen werden dürfen. Dies ist ein großer Schritt, um die ambulante Pflege zu stärken.

In den zurückliegenden Jahren hatten die Krankenkassen die Vergütungssätze für die häusliche Krankenpflege nur minimal erhöht. Insbesondere die ambulanten Pflegedienste der tarifgebundenen Wohlfahrtsverbände – wie die der Diakonie – litten bis heute unter der nicht auskömmlichen Refinanzierung der erbrachten Leistungen.

In diesem Jahr kommen Tarifsteigerungen der Diakonie RWL in der Höhe von etwa sieben Prozent für den Bereich der ambulanten Pflege im kirchlichen Tarifwerk BAT-KF zum Tragen. Ein Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe, die das Tarifrecht für rund 120.000 Beschäftigte in Kirche und Diakonie regelt, führt dazu, dass es zum 1. Juli 2018 zu einer deutlichen Höhergruppierung von Fachkräften in der ambulanten Pflege kam. Die Gehälter der Fachkräfte für häusliche Pflege wurden hiermit an die im stationären Bereich angeglichen.

„So wird die ambulante Pflege für das Pflegepersonal wieder attraktiver“, freut sich der Vorsitzende des Evangelischen Fachverbands ambulante Pflege und Hospizarbeit in NRW Sebastian Wirth, selbst Geschäftsführer von fünf Diakoniestationen mit Sitz in Gummersbach. Er hofft, dass die ambulante Pflege dadurch attraktiver wird und Personalengpässe besser überwunden werden können.

Für die 260 Diakoniestationen im Verbandsgebiet der Diakonie RWL mit ihren rund 5.250 Vollzeitkräften bringt die zum 1. Januar 2019 geplante Gesetzesänderung einen deutlichen und spürbaren Fortschritt.

Bisher waren die Pflegedienste unterfinanziert. In den vergangenen 20 Jahren gab es Kostensteigerungen von 43 Prozent, während die Vergütung nur um 26 Prozent angehoben wurde. Die fehlende Anerkennung der Tarife führte zu Arbeitsverdichtung und „Rennpflege nach Stoppuhr“. Für die Pflegebedürftigen blieb viel zu wenig Zeit. 

Das neue Gesetz stellt auch klar, dass aufwändigere Wegezeiten stets mit einem angemessenen Zuschlag von den Krankenkassen zu vergüten sind. Sebastian Wirth baut darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege in der Diakonie grundlegend verbessern. 

Christian Heine-Göttelmann, Vorstand der Diakonie RWL, erwartet ein deutliches Entgegenkommen der Krankenkassen bei den laufenden Vergütungsverhandlungen: „Die neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen in Nordrhein-Westfalen bereits ab Januar 2019 umgesetzt werden. Wir bezahlen unsere Pflegekräfte gut. Endlich wird dies anerkannt – zum Wohle der Fachkräfte wie auch unserer Klienten.“