Pflegereform
„Das neue Pflegestärkungsgesetz benachteiligt Menschen in den unteren Graden stationärer Pflege, die künftig mehr Geld für ihre Versorgung zahlen müssen“, kritisiert der Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Christian Heine-Göttelmann. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes sieht eine radikale Kürzung ihrer Zuschüsse aus der Pflegeversicherung vor. In Zukunft könne sich eine erhebliche Anzahl von Menschen einen Heimaufenthalt nicht mehr leisten, obwohl sie zu Hause nicht versorgt seien, so die Geschäftsbereichsleiterin für Pflege-, Alten- und Behindertenarbeit der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL), Hannelore Böhnke-Bruns. „Das ist in einer wohlhabenden Gesellschaft nicht hinnehmbar.“ Allein im Bereich der Diakonie RWL gibt es rund 450 Altenpflegeheime.
Heim wird für viele Pflegebedürftige zu teuer
Erheblich Pflegebedürftige, die heute die Pflegestufe 1 erhalten, bekommen einen Zuschuss aus der Pflegeversicherung für die Heimpflege in Höhe von 1.064 Euro. Nach den für das Jahr 2011 vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Pflegesätzen, die für NRW bei 1.379 Euro liegen (bundesweit 1.369 Euro), ergibt sich ein Eigenanteil von rund 300 Euro.
Nach Einführung des neuen Pflegebegriffs sollen erheblich Pflegebedürftige in den Pflegegrad 2 eingestuft werden. Ihr Zuschuss aus der Pflegeversicherung soll nur noch 770 Euro betragen, und sie sollen den gleichen Eigenanteil wie alle anderen Bewohner in den höheren Pflegegraden bezahlen. Der wird sich dann auf rund 600 Euro belaufen. „Zusammen mit den Kosten für Unterkunft und Verpflegung wird das bei vielen die finanziellen Möglichkeiten übersteigen“, warnt der Pflegeexperte der Diakonie RWL, Rudolf Michel-Fabian.
Besitzstandsschutz nicht für alle
Wie viele Menschen genau von der Absenkung betroffen sein werden, lässt sich noch nicht genau vorhersagen, weil für die Einstufung in die zukünftigen Pflegegrade andere Kriterien gelten. Bislang befinden sich laut Statistischem Bundesamt in NRW knapp 64.000 Menschen mit Pflegestufe 1 in der vollstationären Dauerpflege (bundesweit 302.758). „Sie werden zwar von den Einschnitten nicht betroffen sein, weil ihnen der Gesetzgeber einen sogenannten ‚Besitzstandsschutz‘ gewährt“, erklärt Michel-Fabian. Die Kürzung greife aber nach dem 1. Januar 2017 für die Pflegebedürftigen, die dann neu in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, „und das werden nicht wenige sein.
Die Diakonie appelliert daher an alle Abgeordneten, sich dafür einzusetzen, dass der Leistungsbetrag im Pflegegrad 2 wieder angehoben und an den der heutigen Referenzpflegestufe 1 angepasst wird.
Umstellung auf das neue System ab 2017
Das Pflegestärkungsgesetz II soll Anfang 2016 in Kraft treten, die gesamte Umstellung auf das neue System soll aber erst 2017 geschehen. Für die Finanzierung der Reform ist eine Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent auf 2,55 Prozent im Jahr 2017 geplant. So könnten jedes Jahr fünf Milliarden Euro extra in die Pflege fließen, hieß es. Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll es fünf Pflegegrade geben, die neben körperlichen auch geistige und psychische Einschränkungen miteinbeziehen. Damit haben demente Patienten erstmals den exakt gleichen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wie körperlich behinderte Menschen.
Experten schätzen, dass zum Stichtag der Umstellung am 1. Januar 2017 insgesamt 2,8 Millionen Menschen in Deutschland Versicherungsleistungen beziehen werden. Durch die Ausweitung der Anspruchsberechtigten würden weitere 500.000 Menschen hinzukommen. Derzeit gibt es 2,7 Millionen Pflegebedürftige.