7. September 2015

Ambulant Betreutes Wohnen

Konsequenter für die Rechte der Klienten eintreten

Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens ermöglichen Menschen mit Behinderungen und psychisch Kranken Hilfe, damit sie selbstständig leben können. Die Landschaftsverbände in Rheinland und Westfalen versuchen verstärkt bei den Kosten der Eingliederungshilfe zu sparen, auch im Ambulant Betreuten Wohnen. "Rechte von Menschen mit Behinderungen und psychischer Erkrankung werden  eingeschränkt", kritisierte Diakonie RWL-Referentin Andrea Spanuth jetzt auf einer Fachtagung.

Das Betreute Wohnen sei nicht nur eine Wohnhilfe oder Hilfe im Haushalt, sondern auch Unterstützung bei Freizeitgestaltung, Umgang mit Behörden und sozialen Kontakten. Auch das gehöre zu den Hilfeleistungen, auf die die Klienten Anspruch haben. Die ganze Bandbreite des Ambulant Betreuten Wohnens müsse offensiv genutzt werden.

Mit dem Hinweis, dass zunächst und vorrangig Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden sollten, würden die Leistungen der Eingliederungshilfe beschnitten. Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens könnten aber zusätzlich zu Pflegeleistungen und gleichrangig in Anspruch genommen werden.

Festgeschriebene Rechte einhalten

Auch werden Hilfeleistungen oft an einen pädagogischen Erfolg geknüpft. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Hilfeleistungen des Ambulant Betreuten Wohnens gekürzt werden, wenn ein pädagogischer Erfolg fehlt. Gerade geistig behinderte Menschen brauchen häufig lebenslang Unterstützung und Begleitung durch den Lebensalltag“, meinte Spanuth.

Professor Florian Gerlach von der Evangelischen Fachhochschule Bochum forderte die diakonischen Träger auf der Fachtagung auf, sich deutlicher und konsequenter für die Rechte der Klienten im Ambulant Betreuten Wohnen stark zu machen. Er ermunterte dazu, die vereinbarten vertraglichen Grundlagen mit den Landschaftsverbänden selbstbewusst zu nutzen.

Insgesamt bieten im Bereich der Diakonie RWL 200 diakonische Dienste im Ambulant Betreuten Wohnen Hilfen für mehr als 10.000 Menschen mit Behinderung, psychisch Kranke oder suchtkranke Menschen an.

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