Hospiz- und Palliativgesetz
Auch in den Plänen für die neue Pflegereform (PSG II) ist keine Vergütung für die Sterbebegleitung in der Pflege vorgesehen. Die Diakonie RWL fordert nun abgestimmte Korrekturen an beiden Gesetzentwürfen, um die Sterbebegleitung in der stationären und ambulanten Pflege sicherzustellen. „Für den 9. Juli hat der Bundesgesundheitsminister zu einer Verbändeanhörung zur geplanten Pflegereform eingeladen. Wir erwarten, dass dort auch Vorschläge für die Finanzierung der pflegerischen Begleitung sterbender Menschen diskutiert werden“, erklärt Hannelore Böhnke-Bruns, die Geschäftsbereichsleiterin für Pflege, Alten- und Behindertenarbeit der Diakonie RWL. Es dürfe nicht sein, dass diese wichtige Aufgabe ohne Finanzierung bleibt, weil die jeweils andere Gesetzesreform – HPG oder PSG II - für zuständig erklärt wird.
Initiative des Bundesrats
Die Bundesregierung ist hier auch dem Bundesrat noch eine Antwort schuldig. Der Bundesrat hatte in einer Erklärung vom 12. Juni verlangt, die Finanzierung der palliativen Versorgung in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege zu regeln. Eine Reaktion des Bundesgesundheitsministeriums steht noch aus.
Sterbebegleitung im Pflegealltag
„Sterbebegleitung findet im Pflegealltag statt. Die Mitarbeitenden in der Pflege brauchen zusätzliche Zeit für die besonders anspruchsvolle Begleitung Sterbender und für die stetige Fortbildung. Für unser Personal wäre es unerträglich, wenn die dafür erforderlichen Ressourcen verweigert werden“, so die Geschäftsbereichsleiterin für Pflege, Alten- und Behindertenarbeit der Diakonie RWL, Hannelore Böhnke-Bruns.