Antrag auf Förderung Kollekte "Hoffnung für Osteuropa" EKiR [1]
EKiR: Antrag auf Förderung "Hoffnung für Osteuropa aus Kollektenmitteln
"Hoffnung für Osteuropa" ist die Antwort der evangelischen Kirchen in Deutschland auf den Wandel in Mittel- und Osteropa. Gegründet 1994, soll die Aktion soziale Strukturen, diakonische Dienste und den zivilgesellschaftlichen Aufbau fördern.
In der Aktion arbeiten heute mehrere evangelische Landeskirchen und Diakonische Werke zusammen, verbunden in einem Trägerkreis, um mit Spenden beim Aufbau sozialer Strukturen und diakonischer Einrichtungen zu helfen. In dem Trägerkreis arbeiten die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) und das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe - Bereich Rheinland - mit.
Förderung:
"Hoffnung für Osteuropa" Rheinland unterstützt insbesondere "Hilfe zur Selbsthilfe- Projekte":
- Projekte zur Armutsbekämpfung und Armutsprävention
- Diakonie- und Sozialstationen
- Kinder- und Jugendbegegnungsstätten und Begegungsreisen von Kindern- und Jugendlichen
- Heilpädagogische Zentren für Kinder mit Behinderung
- Einrichtungen für Straßenkinder
- Alten- und Pflegeheime und Hospizarbeit
- Frauenberatungsstellen
- Projekte zur Prävention von Menschenhandel, Sucht, HIV/AIDS, häuslicher Gewalt
- Begegnung von Jugendgruppen und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
weitere Fördervoraussetzung:
o ev. Partnerorganisation ist Mitglied in der rheinischen Kirche
o Vorrangig sind Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
o eine angemessene Eigenbeteiligung wird erwartet
o Für laufende Personal-und Betriebskosten (auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.
Verfahren:
Der Koordinierungs- und Vergabeausschuss der rheinischen Kirche tagt zweimal im Jahr (jeweils im Frühjahr und im Herbst).
Die Anträge müssen spätestens bis Ende Februar bzw. Ende Oktober eingegangen sein. (ist dieser Termin überschritten, werden die Anträge in der darauf folgenden Sitzung berücksichtigt und entschieden)
Nach Bewertung Ihrer Kollektenanträge erhalten Sie Nachricht über die Bewilligung ( mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Die Mittel sollen möglichst innerhalb eines Jahres ab Antragstellungeingesetzt werden.
Sonderförderung "Corona 2021"
Die Folgen der Pandemie sind in den Ländern Osteuropas dramatisch. Neben den direkten gesundheitlichen Problemen, sind die wirtschaftlichen Folgen härter, als in Deutschland. Hoffnung für Osteuropa Rheinland legt darum eine Sonderförderung "Corona 2021" auf. Einrichtungen und Kirchengemeinden aus dem Gebiet der Ev. Kirche im Rheinland, die Partnerschaften oder aktive Kontakte zu diakonischen Einrichtungen und Kirchengemeinden in Ost- und Süd-Osteuropa haben, können für Hilfsmaßnahmen vor Ort eine Pauschale von 2.000€ beantragen.
Die Mittel müssen zeitnah (bis spätestens Oktober 2021) vor Ort in Osteuropa ausgegeben werden und sollen Folgen der Corona-Pandemie abmildern. (z.B. Einzelfallhilfen, digitale Kommunikationsgeräte, Schutzausrüstung etc.).
Pro Antragsteller und pro Einrichtung bzw. Kirchengemeinde wird max. eine Pauschale gewährt.
Antragsschluss für die Sonderförderung ist der 28. Februar.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten); spätestens 15 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, [2]a.klanten@diakonie-rwl.de [3]
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau Buschhaus, Kontakt: 0211 6398-669, s.buschhaus@diakonie-rwl.de [4]
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.