Mehr Geld für rund 140 000 Beschäftigte bei Kirche und Diakonie
Damit werden die Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst übernommen, aber zu einem vier Monate späteren Zeitpunkt. Auch die Regelungen des öffentlichen Dienstes zum Urlaubsanspruch werden übernommen. Allen Mitarbeitenden steht nun ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu.
Schiedsspruch
Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie werden auf dem so genannten Dritten Weg in der paritätisch mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission und in der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission geregelt. Der Beschluss der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission war notwendig geworden, weil in der Arbeitsrechtlichen Kommission keine Einigung erzielt werden konnte. Vorsitzender ist Harald Schliemann, früher Justizminister des Freistaats Thüringen und Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht.