Antrag auf Förderung Kollektenmittel Bedürftige Familien für EKiR / EKvW 2023
Mit der Kollekte sollen Angebote gefördert werden, die sich an bedürftige Familien richten.
Es können Anträge für Projektförderung gestellt werden.
allgemeine Förderbedingungen
o ist Mitglied der Diakonie RWL
o vorrangig sind Eigenmittel und Drittmittel einzusetzen, keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel, Förderung durch Aktion Lichtblicke etc.) erzielbar sind
o Es besteht kein Anspruch auf Förderung: Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet
o Projektbeginn: gilt für neue Projekte, die ab 17.11.2023 begonnen werden
Projektförderung
Diese Projektförderung dient der Unterstützung bedürftiger Familien.
Gefördert werden bspw.
o Projekte, die der Erholung, Entspannung und Entlastung von bedürftigen Familien dienen,
o Projekte zur Förderung der soziokulturellen Teilhabe von bedürftigen Familien,
o Projekte zur Förderung armutssensiblen Handelns in Zusammenarbeit mit Eltern, z.B. im Rahmen der Elternarbeit / Elternpartizipation
o Projekte zur Förderung der Erziehungskompetenz.
Gefördert werden können Honorar- und Sachkosten.
Für laufende Personal- und Betriebskosten (auch laufende Sachkosten) und Instandhaltung kann keine Förderung gewährt werden.
Einzelfallhilfen sind ausgeschlossen.
Es können Anträge von 500 € bis in der Regel 3000 € gestellt werden.
Bei Projektförderungen wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.
Verfahren:
Ausschreibung endet am 31. Dezember 2023
Nach Ende der Ausschreibung erfolgt die Bewertung Ihrer Kollektenanträge. Dann erhalten Sie Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Maßnahme; spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Deane Heumann zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-399, d.heumann@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Anke Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Eva van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.