Aktuell keine Ausschreibung
Antrag auf Förderung aus Kollektenmitteln Förderung von Armutssensibilität (Rheinland und Westfalen)
Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus den Kollekten von Erntedank (EKiR) und vom Diakoniesonntag (EKvW):
Die Diakonie RWL setzt sich für präventive Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung ein. Die Kollektenmittel sollen genutzt werden, um diese diakonischen Aktivitäten zu fördern, zu ergänzen und weiter zu entwickeln – insbesondere dort, wo eine Regelfinanzierung fehlt. Es geht darum, Armut vor Ort zu erkennen, Strukturen aufzudecken, die nicht armutssensibel sind und Projekte für Armutssensibilität zu fördern. Zugleich möchte die Diakonie gesellschaftspolitisch engagierte Menschen, die sich mit ihrer Armutserfahrung in politische Prozesse einbringen, in ihrem Wirken unterstützen.
Gefördert werden können:
Projektförderung für Armutssensibilisierung i.d.R. bis max. 5000 € je Projekt
Projektförderung Allgemeine Sozialberatungsstellen i.d.R. bis maximal 2000 €
Pauschalförderung "Fonds für zur Unterstützung von Selbsthilfestrukturen von Betroffenen"
Fördervoraussetzung:
Antragsteller*in ist Mitglied in der Diakonie RWL.
Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Für laufende Personal- und Betriebskosten (auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.
Projektförderungen:
Projektförderung Ideen zur Armutssensibilisierung:
Mit der Projektförderung wird ermöglicht, eigene Ideen zur Armutssensibilisierung umzusetzen. Die schwierige Finanzierung der armutspolitischen Aktivitäten lässt meist wenig Spielraum für neue Ideen oder ergänzende Maßnahmen wie z. B. zur Förderung der sozialen Teilhabe für Menschen in prekären Lebenssituationen, Projekte zur Förderung der digitalen Teilhabe, Social Media Projekte für Armutserfahrene oder Kulturprojekte zur Förderung der Armutssensibilität für unterschiedliche Zielgruppen in den Gemeinden und für Multiplikator*innen.
Besonderes Interesse hat die Diakonie RWL an der Unterstützung der Träger bei der Beteiligung an Sozialplanungsprozessen in den Kommunen vor Ort, zum Beispiel durch eine Bedarfsermittlung im Sozialraum.
Fördervoraussetzung ist die Vorlage einer Projektidee / Projektskizze. Bei Projekten zur Beteiligung an Sozialplanungsprozessen muss diese Angaben zur Integration der Projektergebnisse in die Zusammenarbeit mit den Kommunen / mit anderen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege umfassen. Besonders willkommen sind Kooperationsprojekte von diakonischen und kirchlichen Trägern.
Es werden in der Regel bis zu 5000 € je Projekt gefördert.
Bei Projektförderungen ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % wünschenswert.
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Projektförderung Allgemeine Sozialberatungsstellen:
Mit der Projektförderung werden Allgemeine Sozialberatungstellen in die Lage versetzt, die Situation von Klientinnen und Klienten im Beratungszusammenhang zu verbessern.
Es können bspw. Beratungs- und Warteräume familienfreundlich gestaltet, Computerarbeitsplätze für Klientinnen und Klienten eingerichtet oder Maßnahmen zur gezielten Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden.
In der Regel werden bis zu 2000 € je Projekt gefördert.
Bei Projektförderungen ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % wünschenswert.
Fonds zur Unterstützung von Beteiligungs- und Selbstvertretungsstrukturen für Menschen mit Armutserfahrung
Über diesen Fonds können Fahrtkosten, Teilnahmegebühren und ggf. Unterbringungskosten übernommen werden für Teilnahme an Beteiligungs- und Selbstvertretungsgremien durch Menschen mit Armutserfahrung. Diese Kosten können, soweit wirtschaftlich und nachvollziehbar, zu 100 % refinanziert werden.
Anträge können über diakonische Träger oder Kirchengemeinden gestellt werden.
Diese können einen Fonds für die in den kommenden 12 Monaten anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von 2000 € beantragen. Erneute Antragstellung ist möglich, soweit Mittel vorhanden.
AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG
weiteres Verfahren:
Die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel dauert i.d.R. bis zu zwei Monate
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 12 Monaten, 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten)
Bei Fondförderung: der vereinfachte Verwendungsnachweis ist einzureichen. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgende Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag.
Beratung:
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich Bitte an Frau Moerland, Kontakt: 0211 6398 -330, h.moerland@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.