Unwetterkatastrophe
Überweisung
Diakonie RWL, EKiR, EKvW und Lippische Landeskirche bitten gemeinschaftlich um Spenden für Opfer der Unwetterkatastrophe. Das Konto bei der KD-Bank lautet:
Empfänger: Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
BIC: GENODED1DKD; IBAN: DE78 3506 0190 1014 1550 38
Stichwort: Hochwasser-Hilfe
Falls Sie eine Spendenquittung benötigen, schreiben Sie Ihre Anschrift bitte mit in den Verwendungszweck.
Hinweise zu Spendennachweisen
Für Zuwendungen bis 300 Euro genügt als Spendennachweis für das Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank.
Damit ist eine Spendenbescheinigung nicht mehr erforderlich. Diese Erleichterung hilft uns, Verwaltungskosten zu sparen. Für Zuwendungen über 300 Euro versenden wir im Februar des Folgejahres automatisch die Bescheinigungen.
Vielen Dank für Ihre Spende!
Online-Spende
QR-Code
Betterplace
Weitere Spendenkonten
"NRW hilft"- Spendenkonto der NRW-Landesregierung, Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen:
Empfänger: NRW hilft
IBAN: DE05 3702 0500 0005 0905 05
Bank für Sozialwirtschaft
Empfänger: Diakonie Katastrophenhilfe, Berlin
IBAN: DE68 5206 0410 0000 5025 02
BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Hochwasserhilfe Deutschland
Online unter: www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/
Spendenkonto der Johanniter-Unfall-Hilfe NRW
Empfänger: Johanniter-Unfall-Hilfe NRW
IBAN: DE25 3702 0500 0004 3150 18
Aufgrund der akuten Phase der Katastrophe mit "Priorität Lebensrettung" können zurzeit keine Sachspenden angenommen werden.
Spendenkonto der "Aktion Lichtblicke"
Das gemeinsame Bündnis von Diakonie, Caritas und den NRW-Lokalradios hat ein Spendenkonto für die Opfer der Flutkatastrophe eingerichtet. Eine Online-Spende ist hier möglich.
Weitere
Spenden, die bis zum 31. Oktober für die Hochwasser-Hilfe getätigt werden können vereinfacht nachgewiesen werden! Darauf weisen die Finanzministerien der Länder NRW und Rheinland Pfalz in Katastrophenerlassen hin. Unabhängig von der Höhe der Spenden reicht gegenüber dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (Kontoauszug) als Nachweis der getätigten Spende. Eine Zuwendungsbestätigung gem. § 50 Abs. 4 Nr. 1a EStDV ist nicht notwendig.
Zusätzlich können Sie eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung der Diakonie RWL nutzen.