v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel

17. Juni 2024
Bethel will assistierten Suizid zulassen

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel wollen in ihren Einrichtungen assistierte Suizide zulassen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot gewerblicher Suizidhilfe gekippt hatte, wolle Bethel mit Blick auf das diakonische Handeln innerhalb der Stiftungen für Klarheit sorgen, sagte Vorstandsmitglied Johanna Will-Armstrong am 17. Juni in Bielefeld-Bethel. Grundlage für die Entscheidung sei ein von den Stiftungen beauftragtes Gutachten. Erstellt wurde es von dem Professor für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht an der Universität Münster, Thomas Gutmann.