Diakonie RWL

Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland e. V., das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen e. V. und das Diakonische Werk der Lippischen Landeskirche e. V. sind aufgrund der sozialen, ökonomischen und finanziellen Entwicklung übereingekommen, gemeinsam einen rechtsfähigen Verein zu bilden unter der Bezeichnung "Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.“

Aller Dienst des Vereins und seiner Mitglieder sowie von deren Mitgliedern geschieht in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Unbeschadet seines am Sitz der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bürgerlich-rechtlichen Sitzes ist der Verein den drei Evangelischen Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe gleichermaßen zugeordnet.

Zweck und Aufgabe

Zweck des Vereins ist die Unterstützung seiner Mitglieder, namentlich der drei gliedkirchlichen Werke Rheinland, Westfalen, Lippe als Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und als kirchliche Werke, und somit gleichzeitig die Unterstützung von deren Mitgliedern, insbesondere bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Satzungen der gliedkirchlichen Werke.

In Grundsatzfragen der diakonisch-missionarischen Arbeit und in Fragen der Zuordnung zu den Kirchen gewährleistet der Verein die Abstimmung mit den drei Landeskirchen über deren Diakonische Werke nach dem gliedkirchlichen Recht.

» Kurzfassung eines Beitrags von Dr. Moritz Linzbach, "Kirche und Recht" 2/2008