Ausgleichsfonds für die Pflegeausbildung

Verzögerte Mitteilung der Umlagebeträge


Seit die Bezirksregierung Münster mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 den Ausgleichfonds für die Pflegeausbildung verwaltet, kam es in zwei aufeinander folgenden Jahren (2022 und 2023) zu deutlichen Verzögerungen bei der Mitteilung der Umlagebeträge, die die Einrichtungen und Dienste zahlen müssen. Dies ist problematisch, da die Bewohner*innen und Klient*innen rechtzeitig über eine Erhöhung der Entgelte informiert werden müssen. Dies war in beiden Jahren nur mit großem zeitlichen Druck zu schaffen.

Ausführliche Problemdarstellung:

Bis zum 31. Dezember 2019 nach dem Altenpflegegesetz oder dem Krankenpflegegesetz begonnene Ausbildungsgänge wurden über das Jahr 2019 hinaus bis zu deren Beendigung durch die Landschaftsverbände beziehungsweise die KGNW finanziert. Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 hat sich die Finanzierung der Ausbildung geändert. Sie erfolgt seitdem über einen Landes-/Ausgleichsfonds, der für das gesamte Land NRW von der Bezirksregierung Münster verwaltet wird.

Mit dem Ausgleichsfonds werden die Kosten der ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und auch der Pflegeschulen refinanziert. In den Fonds zahlen die Kostenträger der Ausbildung ein. Das sind

  • Krankenhäuser (57,2380 %)
  • stationäre und ambulante Pflegeinrichtungen (30,2174 %)
  • das Land Nordrhein-Westfalen (8,9446 %)
  • die sozialen und privaten Pflegeversicherungen (3,6 %)


Durch ein Umlageverfahren wird ein Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen geschaffen. Das heißt, alle Einrichtungen außer den Pflegeschulen werden gleichermaßen zur Finanzierung der Pflegeausbildung herangezogen. Der Ausgleichsfonds setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Summe aller Ausbildungsbudgets der Ausbildungsträger
  • Liquidationsreserve von 3 % (soll die Zahlungsfähigkeit des Fonds zum Beispiel im Falle des Ausscheidens eines Kostenträgers gewährleisten. Gleichzeitig sollen aber auch mehr Ausbildungsplätze als vorher geplant ermöglicht werden)
  • Verwaltungskostenpauschale von 0,6 %


Die Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds sieht folgenden Aufgabenzyklus vor:

  • Festsetzungsjahr: Kalenderjahr vor dem Finanzierungsjahr
  • Finanzierungsjahr: Kalenderjahr, in dem die Ausbildungskosten entstehen
  • Abrechnungsjahr: Kalenderjahr nach dem Finanzierungsjahr


Die ausbildenden Einrichtungen und die Pflegeschulen melden der Bezirksregierung Münster ihren Bedarf bis zum 15. Juni des Festsetzungsjahres an. Auf Basis der gemeldeten Budgets aller Ausbildungsträger und der vereinbarten Pauschalen wird der Finanzierungsbedarf ermittelt. Das ist der Betrag, der im Finanzierungsjahr von den Kostenträgern aufgebracht werden muss und über Umlagen eingefordert wird. Den Umlagebetrag müssen alle Pflegeeinrichtungen monatlich zahlen – unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Der Umlagebetrag wird für jede stationäre Pflegeeinrichtung individuell berechnet und für die ambulanten Pflegeeinrichtungen als einheitlicher Aufschlag festgelegt. Bis zum 31. Oktober soll die Festsetzung des Umlagebetrag erfolgen. Er ist ab dem 1. Januar des folgenden Jahres von den Einrichtungen zu entrichten.  

Die Träger voll- und teilstationärer Pflegeeinrichtungen sind gemäß § 9 Absatz 2 WBVG gesetzlich verpflichtet, eine beabsichtigte Erhöhung des Entgelts mindestens 4 Wochen vorher den Pflegebedürftigen schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Die überwiegende Mehrzahl der ambulanten Pflegeeinrichtungen der LAG FW haben sich in ihren Pflegeverträgen ebenfalls dazu verpflichtet.  Zwar reicht zunächst eine Ankündigung, DASS es zu einer Erhöhung kommen wird. Die konkreten Beträge könnten später noch mitgeteilt werden. Dies führt jedoch zu noch mehr bürokratischem Aufwand sowie zu Unsicherheiten bei den Bewohner*innen und Klient*innen, weswegen eine rechtzeitige Mitteilung der konkreten Entgelterhöhung angestrebt wird. Würde die Bezirksregierung die zuvor genannten Fristen einhalten, wäre dies den Einrichtungen und Diensten auch möglich.

Sowohl im Jahr 2022 als auch im Jahr 2023 hat die Bezirksregierung den Pflegeeinrichtungen erst Ende November die Umlagebeträge mitgeteilt. Im Jahr 2023 erfolgte die Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfes am 28. November. Die Mitteilung der Umlagebeträge erfolgte am Donnerstag, den 30. November. Den Einrichtungen blieben damit 4 Tage, um den Pflegebedürftigen fristgerecht die konkrete Erhöhung mitteilen zu können. Die Einrichtungen gerieten dadurch erneut unter einen großen Zeitdruck, der so zukünftig nicht mehr hinnehmbar ist. Die Leistungserbringer hatten mehrfach erfolglos versucht, diese Problematik mit der Bezirksregierung zu besprechen, als klar wurde, dass die Fristen wieder nicht eingehalten werden können. 

Der Vorstand der Diakonie RWL und die beiden Vorstandsvorsitzenden unserer Fachverbände für ambulante und stationäre Pflege haben in einem gemeinsamen Brief an MAGS am 6. Dezember 2023 ihren Unmut über die erneut verspätete Ankündigung der Umlagebeträge kundgetan. Sie fordern das MAGS auf, sich bei der Bezirksregierung für eine fristgerechte Ankündigung ab dem Jahr 2024 einzusetzen.

Das MAGS beziehungsweise Professor Dr. Evers hat am 11. Dezember mit einem Schreiben auf diesen Brief geantwortet. Er äußert darin Verständnis für den Unmut und benennt die Ursachen für die Verzögerung: Zum einen habe es technische Probleme gegeben, zum anderen auf Korrekturen und Nachforderungen unvollständiger Meldungen seitens der Leistungserbringer. Nur wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten, könne eine rechtzeitige Veröffentlichung zukünftig sichergestellt werden. 

Die beiden Fachverbände haben auf dieses Antwortschreiben nicht erneut reagiert. Die Diakonie RWL wird auch in diesem Jahr die Einrichtungen und Dienste an ihre Mitwirkungs- und Meldepflichten erinnern.

Die Leistungserbringerverbände der Freien Wohlfahrt und der Privaten Anbietern haben nach Erhalt des Antwortschreibens vereinbart, zusammen mit der KGNW, dem MAGS und der Bezirksregierung einen Termin zu initiieren. Ziel ist es, gemeinsam zu schauen, wie das Verfahren zukünftig so gestaltet werden kann, dass alle Akteure rechtzeitig die benötigten Daten vorliegen haben. Des Weiteren soll die Auswirkung des Entfalls der Spitzabrechnung thematisiert werden, die ab diesem Jahr nicht mehr möglich ist.