Kollekte für von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen EKvW (KollekteW-FH)

Antragsfrist
Bis zu diesem Datum können Anträge gestellt werden.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee
Gefördert werden Projekte, die die Situation von Frauen und oder deren mitbetroffenen Kindern und Mädchen, die sich in Gewaltbeziehungen- oder Formen befinden oder aus denen befreit habe oder befreien wollen, helfen zu verändern oder zu verbessern.
In den Frauenhäusern und Beratungsstellen der Diakonie werden Betroffene aufgefangen, ernst genommen, beraten, unterstützt und im Akutfall geschützt. Dort können sie Kraft tanken, neue Perspektiven finden und eine Zukunft ohne Gewalt für sich und ggf. ihre Kinder aufbauen. Zusätzlich bieten die Einrichtungen präventive und unterstützende Angebote und Maßnahmen, die helfen sollen, der Gewaltspirale zu entkommen und ein Gewaltfreies Leben aufzubauen.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung
Zielgruppe sind von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder und Mädchen, die in Frauenhäusern und auf Gewaltschutz für Frauen und Mädchen spezialisierten Beratungsstellen unterstützt werden. Hierzu gehören vor allem Betroffene von häuslicher/ partnerschaftliche Gewalt, Gewalt im Bereich Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, im Bereich Prostitution und im Bereich FGM.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 5.000 €, max. 90%)
Gemeint sind Projekt für die genannte Zielgruppe und für Mitarbeiter*innen der Einrichtungen
Das können sein: Workshops zum Empowerment für Betroffene, Kunsttherapeutische Projekte, u.v.a.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
