Antrag-Kollekte-Familienpflege-ambulante-Pflege (EKvW)

Statusmeldung

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AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG

Gemeindenahe Pflege - Familienpflege und ergänzende Dienste in der ambulanten Pflege EKvW

In Kirchengemeinden und Einrichtungen der ambulanten Pflege setzen sich die Mitarbeitenden in vielfältiger Form für ältere, pflegebedürftige und kranke Menschen ein. In diesem Jahr stehen Kollektenmittel der Ev. Kirche von Westfalen für die Förderung der Familienpflege und der ergänzenden Dienste in der ambulanten Pflege zur Verfügung, um damit Ihre Arbeit vor Ort zu fördern und zu unterstützen. Gefördert werden Intitiativen und Projekte, die auf gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung abzielen. 

Es werden unter anderem Intiativen und Projekte verschiedener Schwerpunkte gefördert:

o betriebswirtschaftliche Neuausrichtung der Diakoniestationen

o Qualifizierung und Vernetzung im Bereich der Familienpflege/-hilfe

o Reorganisationsprozesse, z. B. Einführung von neuer Software zur Optimierung der Ablauforganisation und der Verhandlungsführung

o Einführung und Weiterentwicklung von Betreuungsangeboten

o  Auf- und Ausbau des ehrenamtlichen Engagements in Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und Diakoniestationen

o Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige (z. B.  zum Beispiel Etablierung von Gesprächskreisen, Weiterentwicklung von Beratungsangeboten)

Besonders gefördert werden in diesem Jahr Projekte zur digitalen Teilhabe (z. B. Maßnahmen, die die digitale Kommunikation der Zielgruppe verbessern).

Förderbedingungen

o Träger ist Mitglied in der Diakonie RWL (Kirchengemeinden sind Mitglieder)

o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der EKvW.

o Keine Förderung durch Kollektenmittel, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z. B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind (Bspw. Digitalisierungsförderung Pflegestärkungsgesetz, Regelförderung, refinanzierbare Pflichtaufgaben wie z. B. Fortbildungen)

o  Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet. Sollten mehr Fördergelder beantragt werden, als zur Verfügung stehen, werden mehrere Anträge eines Trägers ggf. nicht bewilligt oder gekürzt.

o Für laufende Personal- und Betriebskosten ( auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.

o wiederkehrende Maßnahmen können nicht dauerhaft über Kollektenmittel finanziert werden. 

o Es wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.

o Projektbeginn: gilt für neue Projekte, die  ab 11.1.2023 begonnen werden. 

Verfahren: 

Aktuell keine Ausschreibung

Verwendungsnachweis:

Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten);  spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.

Ausfüllhinweise:

Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten. 

Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.

Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Weymanns zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-328, d.weymanns@diakonie-rwl.de  

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de