Kollekte Schwangere in Notlagen Westfalen
Achtung! Neues Antragsverfahren!
Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus der Kollekte Schwangere in Notlagen (EKvW):
Förderidee:
Schwangere und ihre Familien, die in finanzielle Not geraten benötigen Unterstützung. In den Fällen, in denen andere Hilfen nicht greifen, hilft die Diakonie, mit dem niederschwellig Unterstützungsangebot der Kollektenmittel.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Schwangere und ihre Familien, die in einer finanziellen Not geraten sind, und keine anderen Hilfen Anspruch nehmen können.
Mit dieser finanziellen Unterstützung soll Not gelindert werden. Die Einzelfallhilfen sollen auch als Türöffner dienen und das gesamte Unterstützungsangebot der Beratungsstelle erfahrbar machen, so dass auch über die finanzielle Unterstützung hinaus, Angebote in Anspruch genommen werden.
Was fördern wir:
- zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 5.000 €, max. 90%)
Gemeint sind Projekte, mit den Angebote angeschoben werden können und dann in eine Verstetigung überführt werden können. Oder auch Projekte, die in sich abgeschlossen sind. - Fonds für in Not geratene Schwangere und Familien mit Kleinkindern (bis 3.000 €, max. 100 %)
Das sind Mittel, die pauschal abgerufen und als Einzelfallhilfen an Schwangere und Familien mit Kleinkindern in Not kleinteilig weitergegeben werden können. Damit kann anteilig gefördert werden: der dringend notwendige Bedarf, wie Erstausstattung, Ticketkosten, Haushaltsgegenstände wie Babybett, Herd, Spüle, Kinderwagen, Wickelkommode, Waschmaschine….
Wen fördern wir:
Antragstellende Organisation ist Mitglied der Diakonie RWL.
Projekt wird im Einzugsgebiet der EKvW durchgeführt
Was wir nicht fördern:
Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind (z. Bsp. Bundestiftung Mutter und Kind, Lichtblicke)
laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen.
Antragsfrist:
Anträge können laufend gestellt werden.
Anträge werden jeweils zu den Stichtagen Ende Januar, Ende Mai und Ende September bearbeitet und beschieden.
II Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Kollektenmittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.
Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Neues Antragsverfahren:
Anträge können im Drittmittel Center · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) gestellt werden. Hier finden Sie alle aktuell laufenden Ausschreibungen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.
Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich auf der Startseite · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) mit einer beruflichen E-Mail-Adresse registrieren. Aus dieser muss erkennbar sein, dass Sie für eine Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL (z.B. diakonische Einrichtung, Kirchengemeinde…) tätig sind.
Nach Ende der Antragsfrist kann die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel i.d.R. bis zu zwei Monate dauern.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 12 Monaten; 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten).
Bei Fondförderung ist der vereinfachte Verwendungsnachweis einzureichen. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgenden Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag.
Beratung:
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Heike Buschmann, Kontakt: 0211 6398 -326, h.buschmann@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Anke Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Eva van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de