Antrag auf Kollektenmittel aus dem Fonds zur Unterstützung von schwangeren Frauen und Familien mit kleinen Kindern (EKvW) - Mittel aus den Kollekten "Beratungsarbeit mit jungen Frauen und Familien in Not" und Kollekte "Schwangere in Notlagen"
Pauschale Mittel: Bis zu 3.000 € pro Einrichtung, die selbständig von der Einrichtung innerhalb eines Kalenderjahres an bedürftige Frauen/Familien verteilt werden können. Die Richtlinie zur Förderung und Unterstützung von Schwangeren und Familien mit Kleinkindern in Not muss eingehalten werden: Das Antragsformular und eine detaillierte Begründung verbleiben in der Einrichtung. Die zweckgemäße Verwendung der Mittel muss gegenüber dem Landesverband nachgewiesen werden. (Liste mit Empfängerinnen anonymisiert, Stichproben-Prüfung durch Diakonie RWL.)
Sollte die bewilligte Pauschalsumme vorzeitig aufgebraucht sein, kann ein weiterer Antrag auf Pauschalmittel gestellt werden, wenn die Verwendung der verbrauchten Mittel mit einem VN nachgewiesen wurde. Sofern noch Mittel vorhanden sind, kann eine weitere Bewilligung erfolgen.
Einzelfallhilfe: Einrichtungen, die nur sehr vereinzelt Anträge an den Fonds stellen, können im Einzelfall Hilfen aus dem Fonds beantragen. Die Richtline (s.o.) muss eingehalten werden unter Nutzung der Formulare.
Eine Projektförderung ist nach vorheriger Absprache mit der Fachreferentin möglich.
Antragsfrist: Ende Januar, Ende Mai, Ende September
Bitte füllen Sie das folgende Online-Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Cent-Beträge). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken, wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten. Eine Unterschrift der antragstellenden Person ist nicht notwendig.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Zentrum Drittmittel und Fundraising fundraising@diakonie-rwl.de .
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachreferentin Heike Buschmann h.buschmann@diakonie-rwl.de.
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kollektenmittel.