Antrag Förderung Kollektenmittel Kinder- und Jugendhilfe (EKvW)

Aktuell keine Ausschreibung

Ausschreibung für die Kollekte Kinder- und Jugendhilfe  - Antragstellung und Verfahrensablauf 2022

In diesem Jahr stehen Kollektenmittel der Ev. Kirche von Westfalen für die Jugendberufshilfe, Jugendsozialarbeit und schulbezogene Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Ev. Kirche von Westfalen zur Verfügung, um damit Ihre Arbeit vor Ort zu fördern und zu unterstützen.

​Die Kollekte hat gemäß dem Kollektenaufruf folgenden Verwendungszweck in der Kurzfassung:

Kinder und Jugendliche, die mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert sind, scheitern oft in der Schule oder Ausbildung. Das kann an individuellen Handicaps liegen. Oder auch an Problemen im familiären und persönlichen Umfeld oder an Krankheiten.

Damit diese Kinder und Jugendlichen die Schule meistern können oder eine solide Berufsausbildung schaffen brauchen sie Unterstützung. Darum engagieren sich Einrichtungen der Diakonie und helfen benachteiligten jungen Menschen in Schule und Ausbildung. Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleiche Chance erhalten, Schule und Ausbildung abzuschließen.

Die Hilfen werden an vielen Orten, in vielfältiger Weise und Angeboten geleistet: in Jugendwerkstätten, Schulverweigerer-Projekten, Beratungsstellen der Jugendberufshilfe, in der Schulsozialarbeit und im Offenen Ganztag.“

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Träger, die in der Jugendsozialarbeit und/oder schulbezogenen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, Mitglied der Diakonie RWL sind und ihren Sitz in Westfalen haben:

(Offene) Ganztagsschulen, Jugendberufshilfe, geschlechtsspezifische Jugendsozialarbeit, Angebote für junge Migrantinnen und Migranten, Beratungsstellen für arbeitslose Jugendliche, Jugendwerkstätten, Schulmüdenprojekte, Schulsozialarbeit.

 Die Förderung über diese Kollekte kann in der Regel einen Höchstbetrag von Euro 3.000,00 nicht überschreiten.

Ein Eigenanteil von 10 % ist erwünscht.

Grundsätze zur Förderung:
Eine Förderung kann nur dann gewährleistet werden, wenn eine Zuständigkeit öffentlicher Kostenträger nicht in Frage kommt und andere Zuschüsse (auch trägereigene Mittel oder Stiftungsmittel z. B. der Aktion Mensch) vorrangig angefragt wurden. Eine personenbezogene Förderung ist leider nicht möglich. Die Kollektenmittel können zur Finanzierung von zeitlich befristeten Projekten eingesetzt werden, eine Förderung bereits laufender Maßnahmen/Angebote ist ebenfalls möglich (Honorar- und/oder Sachkosten). Die beantragten Maßnahmen und Projekte müssen einen Beitrag zur Unterstützung, Förderung,  Erziehung und Bildung junger Menschen in Schule und/oder Ausbildung/Beruf darstellen. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Nicht gefördert werden können laufende und regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen. Auch immer wiederkehrende Maßnahmen können nicht dauerhaft über Kollektenmittel finanziert werden.

Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Komma und Cent-Beträge, keine € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.

Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.

AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG

Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Herr Jung zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-426, .b.jung@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207 ,  a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de

IBAN
Bitte geben Sie den Namen der Einrichtung an, die die Kollektenmittel beantragt, wenn sie sich vom Träger unterscheidet. (z.B. Träger "Stiftung XYZ" und Einrichtung "Haus ABC")
Nur ausfüllen, wenn sich der Ort vom Sitz des Trägers unterscheidet.
Sprechender Kurz-Titel
Bitte Kurzbeschreibung. Bei Bedarf können Anlagen als E-Mail angefügt werden.
Welche Zielgruppe wollen Sie erreichen und welche Verbesserung soll das Projekt bzw. die Maßnahme mit sich bringen? Bitte beschreiben Sie Ihre Projektziele ausführlich.
Welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit die Ergebnisse des Projektes auch über die Förderung hinaus wirksam bleiben?
Falls das Projekt oder die Maßnahme zusammen mit anderen Partnern umgesetzt wird, bitten wir um nähere Angaben zu den Partnern und der Art der Zusammenarbeit.
Möglichst konkrete Daten Beginn und Ende angeben, mindestens Monat und Jahr.
Kosten
Förderfähige Gesamtkosten (Personalkosten für hauptamtlich Mitarbeitende und laufende Betriebskosten werden nicht gefördert.)
Erläutern Sie hier Ihre Kosten für Personal (Honorarkosten). Schlüsseln Sie hier die Tages- und Stundensätze und Zahl der Tage/Stunden auf. z.B.: Stundensatz 25€ x 11 Stunden = 275€
Position 1:
Position 2:
Position 3:
Beantragte Kollektenmittel (Gesamtkosten abzüglich 10 Prozent Eigenanteil und abzüglich möglicher Teilnehmerbeiträge und Beiträge von Kooperationspartnern)

Ausführliche Kostenpläne bzw. Projektbeschreibungen können Sie per pdf- oder doc-Datei an fundraising@diakonie-rwl.de schicken. Bitte mit Betreff "W-KJ Kinder- und Jugendhilfe"

Mit dem Absendevorgang werden die von Ihnen eingegebenen Daten und zusätzlich das Datum der Einsendung an uns übermittelt. Hinweise zum Datenschutz