Antrag Förderung Kollekte Wohnungslosenhilfe EKiR

Aktuell keine Ausschreibung

Antrag auf Förderung Kollektenmittel "Für den Dienst an wohnungslosen Menschen" der Ev. Kirche im Rheinland x

In diesem Jahr werden Kollektenmittel für Träger der Wohnungslosenhilfe ausgeschüttet. Aufgrund der insgesamt zur Verfügung stehenden Kollektenmittel für das Jahr 2023 kann in diesem Jahr nur eine Pauschalförderung beantragt werden.

Eine Förderung von Projekten lassen die vorhandenen Mittel leider nicht zu.

Allgemeine Fördervoraussetzungen

o ist Mitglied der Diakonie RWL

o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der evangelischen Kirche im Rheinland 

o Vorrangig sind Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar. 

o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.

Pauschalförderung 
(Im Antrag unter Projektname bitte Pauschalförderung eingeben):
Einrichtungen können jährlich ohne Angaben von Gründen eine Pauschale in der Höhe von bis zu € x  (ein Träger max. € x) zur Finanzierung frei wählbarer Aktivitäten beantragen.
(Unmittelbare finanzielle Unterstützung von Ratsuchenden in Notlagen bei Hilfen, die von den Sozialhilfeträgern i.d.R. nicht finanziert werden: z.B. Beihilfen, Freizeitpädagogische Maßnahmen, Freizeiten, Tagesausflüge, Einrichtungsgegenstände für den privaten Bedarf, Geburtstagsgeschenke,  Betreuungsaufwand, Einrichtung eines Klienten/innen PC-Arbeitsplatzes, Renovierung für von Klienten genutzte Räume, Unterstützung bei Erstrenovierungen von Wohnungen.... )

Kollekten sind Billigkeitsleistungen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet. 

Die Mittel sollen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung verbraucht werden. 

Verfahren

Aktuell keine Ausschreibung

Nach Ende des Ausschreibungsfrist werden die Kollektenanträge bewertet. Danach erhalten Sie eine Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages. 

Verwendungsnachweis:

Abgabe des Verwendungsnachweis innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides, weitere Hinweise siehe auch Bewilligungsbescheid. 

Beratung:

Bei fachlichen Fragen zur Kollekte steht Ihnen Herr Jan Orlt zur Verfügung,  0211 6398-354j.orlt@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de

Formular- Ausfüllhinweise

Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten. 

Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.

Antragsteller ist i.d.R. die Organisation, die Mitglied im Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe ist.
Zentrale Adresse des Trägers
findet sich auf der Beitragsrechnung unseres Hauses unter "ihr Zeichen" ist eine x stellige Zahl
IBAN
Bitte geben Sie den Namen der Einrichtung an, für die Kollektenmittel beantragt werden, wenn sie sich vom Träger unterscheidet. (z.B. Träger "Stiftung XYZ" und Einrichtung "Haus ABC")
Nur ausfüllen, wenn sich der Ort vom Sitz des Trägers unterscheidet.
In welchem Kirchenkreis wird die Förderung eingesetzt. Bei überregionalen Projekten die Landeskirche auswählen.
Sprechender Kurz-Titel - bei Pauschalförderung bitte 'Pauschalförderung' eintragen
Bitte beschreiben Sie hier ihr Vorhaben / Ihr Projekt fachlich kurz und anschaulich. Was wollen Sie für wen (Zielgruppe), wie, wann (bis wann) und ggf. mit wem durchführen oder erreichen? Bei Pauschalförderung bitte 'Pauschalförderung' eingeben
Bitte kurz die Ziele benennen, welche Verbesserung soll das Projekt bzw. die Maßnahme mit sich bringen? Bei Pauschalförderung bitte 'Pauschalförderung' eingeben
Welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit die Ergebnisse des Projektes auch über die Förderung hinaus wirksam bleiben? Bei Pauschalförderung ist kein Eintrag erforderlich
Falls das Projekt oder die Maßnahme zusammen mit anderen Partnern umgesetzt wird, bitten wir um nähere Angaben zu den Partnern und der Art der Zusammenarbeit. Bei Pauschalförderung ist kein Eintrag erforderlich
Kosten
Förderfähige Gesamtkosten (Personalkosten für hauptamtlich Mitarbeitende und laufende Betriebskosten werden nicht gefördert.)
Erläutern Sie hier Ihre Kosten für Personal (Honorarkosten). Schlüsseln Sie hier die Tages- und Stundensätze und Zahl der Tage/Stunden auf. z.B.: Stundensatz 25€ x 11 Stunden = 275€
Position 1:
Position 2:
Position 3:
Position 4:
Projektförderung: Beantragte Kollektenmittel (Gesamtkosten abzüglich 10 Prozent Eigenanteil und abzüglich möglicher Teilnehmerbeiträge und Beiträge von Kooperationspartnern) Pauschalförderung: beantragte Pauschale

Bitte füllen Sie den Onlineantrag vollständig aus. Zusätzlich  können Sie ausführliche Kostenpläne bzw. Projektbeschreibungen  per pdf- oder doc-Datei an fundraising@diakonie-rwl.de schicken. Bitte mit Betreff "Wohnungslosenhilfe EkiR". 

Mit dem Absendevorgang werden die von Ihnen eingegebenen Daten und zusätzlich das Datum der Einsendung an uns übermittelt. Hinweise zum Datenschutz