Antrag Förderung Kollekte Wohnungslosenhilfe EKiR

Statusmeldung

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Achtung neues Antragsverfahren!

I Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus der Kollekte Wohnungslose Menschen (EKiR):

Förderidee:

Wir fördern Maßnahmen, die der sozialen Ausgrenzung von wohnungslosen Menschen entgegenwirken, damit diese ein Leben in Würde führen können.

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:

Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.

Was fördern wir: 

Pauschalförderung ( bis zu 500 € ( max. 2000 € je Träger)

Einrichtungen können jährlich ohne Angaben von Gründen eine Pauschale in der Höhe von bis zu 500 €  (ein Träger max. 2.000 €) zur Finanzierung frei wählbarer Aktivitäten beantragen.
(Unmittelbare finanzielle Unterstützung von Ratsuchenden in Notlagen bei Hilfen, die von den Sozialhilfeträgern i.d.R. nicht finanziert werden: z.B. Beihilfen, Freizeitpädagogische Maßnahmen, Freizeiten, Tagesausflüge, Einrichtungsgegenstände für den privaten Bedarf, Geburtstagsgeschenke,  Betreuungsaufwand, Einrichtung eines Klienten/innen PC-Arbeitsplatzes, Renovierung für von Klienten genutzte Räume, Unterstützung bei Erstrenovierungen von Wohnungen.... )

Wen fördern wir:

Antrag wird von einem Mitglied der Diakonie RWL gestellt.

Projekt wird von einer Einrichtung im Einzugsgebiet der EKiR durchgeführt.

Was wir nicht fördern:

Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind.

laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen.

Antragsfrist:

Anträge können bis zum 15. Januar 2025 gestellt werden.

II Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.

Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.

Kollektenmittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.

Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.

Neues Antragsverfahren:

Anträge können im Drittmittel Center · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) gestellt werden. Hier finden Sie alle aktuell laufenden Ausschreibungen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich auf der  Startseite  · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) mit einer beruflichen E-Mail-Adresse registrieren. Aus dieser muss erkennbar sein, dass Sie für eine Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL (z.B. diakonische Einrichtung, Kirchengemeinde…) tätig sind.

Damit der Zugang korrekt und personalisiert eingerichtet wird, sind Angaben zu ihrer Person und ihrer Organisation erforderlich. Über unser Mitgliederportal kann man auf verschiedene Bereiche Zugriff erhalten. Für Kollekten- bzw. Drittmittelanträge geben Sie bitte den Bereich Dritt-/ Fördermittel an.

Nach Ende der Antragsfrist kann die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel i.d.R. bis zu zwei Monate dauern.

Verwendungsnachweis:

Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 12 Monaten; 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten).

Bei Fondsförderung ist der vereinfachte Verwendungsnachweis einzureichen. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgenden Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag. 

Beratung:

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal wenden Sie sich bitte an: mitgliederservice@diakonie-rwl.de

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Katrin Müller, Kontakt: 0211 6398-354, k.mueller@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Anke Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Eva van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de