Antrag auf Förderung Kollektenmittel "Für den Dienst an wohnungslosen Menschen" der Ev. Kirche im Rheinland 2023
In diesem Jahr werden Kollektenmittel für Träger der Wohnungslosenhilfe ausgeschüttet. Aufgrund der insgesamt zur Verfügung stehenden Kollektenmittel für das Jahr 2023 kann in diesem Jahr nur eine Pauschalförderung beantragt werden.
Eine Förderung von Projekten lassen die vorhandenen Mittel leider nicht zu.
Allgemeine Fördervoraussetzungen
o ist Mitglied der Diakonie RWL
o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der evangelischen Kirche im Rheinland
o Vorrangig sind Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Pauschalförderung
(Im Antrag unter Projektname bitte Pauschalförderung eingeben):
Einrichtungen können jährlich ohne Angaben von Gründen eine Pauschale in der Höhe von bis zu € 500,00 (ein Träger max. € 2.000,00) zur Finanzierung frei wählbarer Aktivitäten beantragen.
(Unmittelbare finanzielle Unterstützung von Ratsuchenden in Notlagen bei Hilfen, die von den Sozialhilfeträgern i.d.R. nicht finanziert werden: z.B. Beihilfen, Freizeitpädagogische Maßnahmen, Freizeiten, Tagesausflüge, Einrichtungsgegenstände für den privaten Bedarf, Geburtstagsgeschenke, Betreuungsaufwand, Einrichtung eines Klienten/innen PC-Arbeitsplatzes, Renovierung für von Klienten genutzte Räume, Unterstützung bei Erstrenovierungen von Wohnungen.... )
Kollekten sind Billigkeitsleistungen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Die Mittel sollen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung verbraucht werden.
Projekte
Projektförderung (Mitfinanzierung zeitlich befristeter Projekte - keine Regelfinanzierung)
förderfähig sind Projekte
o zur Förderung der Selbsthilfe Wohnungsloser
o zur Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wohnungsnot und zur Darstellung der Lebenssituation Wohnungsloser
o Qualifizierung und Weiterentwicklung der Hilfe gem. §§ 67ff SGB XII, insbesondere Projekte zur Qualitätssicherung und Leistungsbeschreibung
o zur Entwicklung und/oder Erprobung trägerübergreifender Vernetzung
o die die Wirksamkeit und Inanspruchnahme der Hilfe §§ 67ff SGB XII untersuchen
Nicht förderfähig sind
Projekte zur Instandhaltung, periodisch notwendige Renovierungen und Wohnraumverbesserungen trägereigener Wohnungen, Anschaffungen für Büroausstattung, bereits abgeschlossene Projekte, Personalkosten fest angestellten Personals.
Verfahren
Ausschreibung bis 31.10.2023
Nach Ende des Ausschreibungsfrist werden die Kollektenanträge bewertet. Danach erhalten Sie eine Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweis innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides, weitere Hinweise siehe auch Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Bei fachlichen Fragen zur Kollekte steht Ihnen Herr Jan Orlt zur Verfügung, 0211 6398-354, j.orlt@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.