Aktuell keine Ausschreibung
Antrag auf Förderung Kollektenmittel "Für den Dienst an wohnungslosen Menschen" der Ev. Kirche im Rheinland x
In diesem Jahr werden Kollektenmittel für Träger der Wohnungslosenhilfe ausgeschüttet. Aufgrund der insgesamt zur Verfügung stehenden Kollektenmittel für das Jahr 2023 kann in diesem Jahr nur eine Pauschalförderung beantragt werden.
Eine Förderung von Projekten lassen die vorhandenen Mittel leider nicht zu.
Allgemeine Fördervoraussetzungen
o ist Mitglied der Diakonie RWL
o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der evangelischen Kirche im Rheinland
o Vorrangig sind Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Pauschalförderung
(Im Antrag unter Projektname bitte Pauschalförderung eingeben):
Einrichtungen können jährlich ohne Angaben von Gründen eine Pauschale in der Höhe von bis zu € x (ein Träger max. € x) zur Finanzierung frei wählbarer Aktivitäten beantragen.
(Unmittelbare finanzielle Unterstützung von Ratsuchenden in Notlagen bei Hilfen, die von den Sozialhilfeträgern i.d.R. nicht finanziert werden: z.B. Beihilfen, Freizeitpädagogische Maßnahmen, Freizeiten, Tagesausflüge, Einrichtungsgegenstände für den privaten Bedarf, Geburtstagsgeschenke, Betreuungsaufwand, Einrichtung eines Klienten/innen PC-Arbeitsplatzes, Renovierung für von Klienten genutzte Räume, Unterstützung bei Erstrenovierungen von Wohnungen.... )
Kollekten sind Billigkeitsleistungen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Die Mittel sollen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung verbraucht werden.
Verfahren
Aktuell keine Ausschreibung
Nach Ende des Ausschreibungsfrist werden die Kollektenanträge bewertet. Danach erhalten Sie eine Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweis innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides, weitere Hinweise siehe auch Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Bei fachlichen Fragen zur Kollekte steht Ihnen Herr Jan Orlt zur Verfügung, 0211 6398-354, j.orlt@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.