Kollekte Hilfen für suchtkranke Menschen in der Ev. Kirche von Westfalen
Sucht betrifft immer auch die Familie und die Angehörigen. Sie benötigen konkrete Beratung und Hilfe. Besonders auch ehrenamtliche Helfer der Suchtselbsthilfe-Gruppen leisten einen unverzichtbaren Dienst.
Mit den Mitteln aus der Kollekte soll die vielfältige ehren- und hauptamtliche Arbeit der Suchthilfe von Kirche und Diakonie insbesondere dort unterstützt werden, wo eine Regelfinanzierung fehlt und die Hilfen den betroffenen Menschen möglichst direkt und unmittelbar zu Gute kommt.
Gefördert werden:
Projekte und besondere Aktivitäten
Die Kollektenmittel dienen der Unterstützung der alltäglichen Arbeit und sollen diese fördern, ergänzen und weiterentwickeln. Die schwierige Finanzierung der Suchthilfe lässt meist wenig Spielraum für neue Ideen oder eigentlich notwendigen ergänzenden Maßnahmen wie z. B. Angebote für Kinder suchtkranker Eltern, Seminar mit Angehörigen, Freizeitmaßnahmen oder ergänzende Sport- oder Kreativangebote.
Eine Projektförderung ist i. d. R. auf 3.000,- Euro begrenzt.
Fachbezogene Fortbildungsmaßnahmen bei anerkannten Fortbildungseinrichtungen
Auf dem Hintergrund der schwierigen Finanzierung der ambulanten Suchthilfe möchten wir fachbezogene Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden ambulanten Sucht- und Drogenhilfe besonders unterstützen:
Förderung fachbezogener Fortbildungsmaßnahmen mit einem Mindeststundenumfang von 6 Unterrichtseinheiten. Im begründeten Einzelfall und nach Rücksprache sind auch Inhouse-Schulungen, Teamcoaching oder Supervision möglich.
Der Zuschuss beträgt maximal 250,- Euro pro Mitarbeitenden, höchstens 80 % der tatsächlichen Seminarkosten.
Pauschale Forderung der Suchtselbsthilfe
Für die Landesweit organisierten evangelischen Suchtselbsthilfeverbände und Suchtselbsthilfegruppen, die eigenständiges Mitglied in der Diakonie RWL sind, kann eine Pauschale beantragt werden, deren Höhe sich nach den zur Verfügung stehenden Kollektenmittel richtet.
Antragsfristen
Die Bearbeitung und Verteilung der Kollektenmittel erfolgt schwerpunktmäßig im April und Oktober.
Stichtage für den Antragseingang sind: 31. März und 30. September
Allgemeine Hinweise:
Eine Förderung kann nur dann gewährleistet werden, wenn eine Zuständigkeit öffentlicher Kostenträger nicht in Frage kommt und andere Zuschüsse (auch trägereigene Mittel oder Stiftungsmittel z. B. der Aktion Mensch) vorrangig angefragt wurden. Eine personenbezogene Förderung ist leider nicht möglich.
Nicht gefördert werden können laufende und regelfinanzierte Personal- und Betriebskoten sowie Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen. Auch immer wiederkehrende Maßnahmen können nicht dauerhaft über Kollektenmittel finanziert werden.
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Cent-Beträge). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Bei inhaltlichen Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Tina Nagel 0211 6398 273 t.nagel@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Fragen zum Online-Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Zentrum Drittmittel und Fundraising fundraising@diakonie-rwl.de