Achtung! Neues Antragsverfahren!
I: Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus der Kollekte ‚Für suchtkranke Menschen EKvW:
Förderidee:
Mit den Mitteln aus der Kollekte soll die vielfältige Arbeit der Suchthilfe von Kirche und Diakonie insbesondere dort unterstützt werden, wo eine Regelfinanzierung fehlt und die Hilfen den betroffenen Menschen möglichst direkt und unmittelbar zugutekommt.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Von Sucht Betroffene, ihre Familien und Angehörigen. Besonders auch ehrenamtliche Helfende der Sucht-Selbsthilfegruppen.
Was fördern wir:
- zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 5.000 €, max. 90%)
Gemeint sind Projekte, die die tägliche Arbeit unterstützen, fördern bzw. weiterentwickeln. Das können sein z.B. Angebote für Kinder suchtkranker Eltern, Seminare mit Angehörigen, Freizeitmaßnahmen oder ergänzende Sport- oder Kreativangebote.
- Fachbezogene Fortbildungsmaßnahmen bei anerkannten Fortbildungseinrichtungen (max. 250 € je Mitarbeitenden, max. 80 %)
Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzierung der ambulanten Suchthilfe möchten wir fachbezogene Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe besonders unterstützen.
- Fonds für Ratsuchende in Notlagen (bis 1000 €, max. 100 %)
Das sind Mittel, die pauschal abgerufen und als Einzelfallhilfen an Ratsuchende in Notlagen kleinteilig weitergegeben werden können. Das gilt bei Hilfen, die von den Sozialhilfeträgern i.d.R. nicht finanziert werden: z.B. Fahrkarten zum Arzt*Ärztin, zum Amt etc., Gesundheitsnotleistungen, Übernahme Rezeptgebühren, Handgeld in akuter Notlage.
- Sonderförderung eigenständige Suchtselbsthilfeverbände und -gruppen (bis 7.000 €, max.100%)
Ehrenamtlich Helfende der Suchtselbsthilfe leisten einen unverzichtbaren Dienst für die von Sucht Betroffenen. Diese besonders förderwürdige Arbeit wird aus Kollektenmitteln unterstützt. Gefördert werden können zum Beispiel Fortbildung, Seminare, Freizeitaktivitäten und Maßnahmen zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Die maximale Sonderförderung pro Jahr beträgt je eigenständigem Suchtselbsthilfeverband 7.000 €.
Wen fördern wir:
Antrag wird von einem Mitglied der Diakonie RWL gestellt.
Projekt wird im Einzugsgebiet der EKvW durchgeführt
Bei ‚Pauschalförderung eigenständige Suchtselbsthilfeverbände…‘ zusätzlich zu beachten: Anträge stellend dürfen ausschließlich Suchtselbsthilfeverbände und -gruppen, die eigenständiges Mitglied der Diakonie RWL.
Was wir nicht fördern:
Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind.
Laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen.
Antragsfrist:
Ende März und Ende September
II: Allgemeine Grundsätze unserer Förderung:
Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Kollektenmittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.
Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Neues Antragsverfahren:
Anträge können im Drittmittel Center · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) gestellt werden. Hier finden Sie alle aktuell laufenden Ausschreibungen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.
Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich auf der Startseite · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) mit einer beruflichen E-Mail-Adresse registrieren. Aus dieser muss erkennbar sein, dass Sie für eine Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL (z.B. diakonische Einrichtung, Kirchengemeinde…) tätig sind.
Nach Ende der Antragsfrist kann die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel i.d.R. bis zu zwei Monate dauern.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 12 Monaten; 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten)
Bei Fondförderung ist der vereinfachte Verwendungsnachweis einzureichen. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgenden Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag.
Beratung:
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Silvia Raffel, Kontakt: 0211 6398 -419, s.raffel@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Anke Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Eva van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de