Antrag Förderung Kollekte "Projekte mit Arbeitslosen" EKvW

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Ausschreibung Kollekte "Projekte mit Arbeitslosen" EKvW 2023

In diesem Jahr stehen Kollektenmittel für Träger von Einrichtungen zur beruflichen und sozialen Integration für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen im Bereich der Ev. Kirche von Westfalen zur Verfügung, um ihre Arbeit vor Ort zu fördern und zu unterstützen. Die Kollekte der Ev. Kirche von Westfalen  hat gemäß dem Kollektenaufruf folgenden Verwendungszweck in der Kurzfassung:

Es gibt in NRW eine Vielzahl von Menschen, die seit Jahren ohne Arbeit sind. Menschen ohne oder mit geringen Qualifikationen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder mit Behinderungen sind am Arbeitsmarkt nicht gefragt. Und gerade für benachteiligte junge Menschen ist der Einstieg in das Berufsleben schwierig. Und wer keine Arbeit hat, ist von Armut bedroht. Kirchliche Initiativen und Beschäftigungsträger der Diakonie schaffen Beschäftigungsangebote, die diese Menschen bei Betrieben nicht finden. Und sie bieten insbesondere für jungen Menschen die Möglichkeit zur Orientierung und Lebenswegplanung.

Ein geregelter Tagesablauf, Zuspruch, psychische Betreuung und seelsorgliche Begleitung sind wichtig um die Menschen wieder aufzubauen und fit zu machen für nächste berufliche Schritte.  

Gefördert werden können Projekte mit in der Regel bis zu 10.000 €, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel.

Allgemeine Förderbedingungen

o  Träger ist Mitglied in der Diakonie RWL.

o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der EKvW. 

o  Vorrangig sind Eigenmittel und Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.

o  Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.

Projektförderung

o Antragsberechtigt sind Träger von Einrichtungen, die Projekte für und mit arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen durchführen. Bevorzugt werden Projekte, die niedrigschwellige Angebote anbieten.

o Anschaffungen von Arbeitsmaterialien (kein Verbrauchsmaterial) können gefördert werden

o Die Förderung über diese Kollekte kann in der Regel einen Höchstbetrag von 10.000 € nicht überschreiten.  

o Die Förderhöhe ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln 

o Es wird ein Eigenanteil von mind. 10 % erbeten. Dieser kann höher ausfallen, soweit nicht genügend Kollektenmittel zur Verfügung stehen. 

o wir behalten uns vor, nicht mehr als ein Projekt je Träger zu fördern.

o Für laufende Personal- und Betriebskosten ( auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.

o Die Mittel sollten innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung verbraucht werden

Verfahren: 

Aktuell keine Ausschreibung

Verwendungsnachweis:

Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten);  spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.

Beratung:

Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Herr Nottelmann zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-231, m.nottelmann@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de

Formular- Ausfüllhinweise:

Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.

Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten. 

Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.