Westfalen: Antrag auf Förderung der Arbeit mit Hilfen für die Integration von Migrant*innen aus Kollektenmitteln (EKvW).
„Willkommen geheißen werden“ und „dazugehören“ wollen Menschen, die als Migrant*innen aus der Europäischen Union oder aus Drittstaaten, etwa wie viele Spätaussiedler*innen, in Deutschland leben. Hier nehmen Rassismus und Fremdenhass zu. Im Alltagsleben, in der Schule und am Arbeitsplatz, bei der Durchsetzung von Rechte und bei der Sprachmittlung braucht es oft einer besonderen Unterstützung und Aktivitäten der Interkulturellen Öffnung.
- Gefördert werden können Projekte mit i.d.R. 500 € bis zu 5000 €.
weitere Fördervoraussetzung:
o Mitglied der EKvW/Diakonie RWL
o vorrangig sind Drittmittel einzusetzen, keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind
o Vorhaben mit einer anteiligen Förderung Dritter werden bevorzugt
o angemessene Beteiligung vor Ort (Träger, Einrichtungen, Kirche vor Ort, Begünstigte)
o kein Anspruch auf Förderung: Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet
Projektförderungen:
Projekte können mit i.d.R. zwischen 500 € bis zu 5000 € gefördert werden. Mit der Kollekte können unterschiedliche Integrationsprojekte etwa in den Bereichen Interkulturellen Woche/Tag des Flüchtlings, antirassistische Aktivitäten, Antidiskriminierung, Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen und Minderheiten, ehrenamtliche Arbeitskreise, und andere Projekte zur Förderung des Miteinanders unterstützt werden.
Für laufende Personal-und Betriebskosten (auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden. Bei Projektförderungen ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % wünschenswert.
Verfahren:
Stichtage für den Antragseingang sind: 30.April und 31. Oktober
Die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel erfolgt jeweils in den Monaten Juni und Dezember. bzw. August.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten); spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Wieder zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-293, k.wieder@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten. Eine Unterschrift der antragstellenden Person ist nicht erforderlich.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.