EKiR: Antrag auf Förderung "Hoffnung für Osteuropa aus Kollektenmitteln
"Hoffnung für Osteuropa" ist die Antwort der evangelischen Kirchen in Deutschland auf den Wandel in Mittel- und Osteropa. Gegründet 1994, soll die Aktion soziale Strukturen, diakonische Dienste und den zivilgesellschaftlichen Aufbau fördern.
Mit dem Verschwinden des "Eisernen Vorhangs" Ende der achtziger Jahre hat in Europa ein Umbruch begonnen, der das Leben der Menschen in den ehemaligen Ostblockstaaten tief greifend veränderte und bis heute prägt. Mit dem Kollaps der politischen Strukturen brachen wirtschaftliche Systeme und soziale Sicherungen zusammen.
Vielen Millionen Menschen wurde buchstäblich die Existenzgrundlage entzogen. Unzählige wurden in tiefe Armut gestürzt. Viele können bis heute nicht an dem Wirtschaftsaufschwung teilhaben, der allmählich entsteht, weil ihre Kräfte nicht ausreichen, die Regierungen keine Mittel haben oder nicht in den Aufbau sozialer Sicherungen investieren.
Neue Hoffnungen, neue Verlierer
Die Osterweiterung der Europäischen Union (EU) führte im Mai 2004 zum Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, von Ungarn und Slowenien; im Januar 2007 folgten Bulgarien und Rumänien. Damit verbunden sind neue Hoffnungen auf mehr Wohlstand und mehr soziale Sicherung in diesen Ländern. Doch Erfahrungen zeigen: Die EU kann keine schnelle Hilfe bringen. Die Gesetze von Binnenmarkt und Wettbewerb schaffen neue Verlierer.
Leidtragende bleiben vor allem Kranke, Behinderte, Alte, Kinder und Familien. Nicht zu schweigen von den Menschen, die in den neuen Schwellenländern zur EU, auf dem Balkan, in Georgien, Moldawien, der Russischen Förderation und Ukraine oder in Weißrussland weiter in unvorstellbarer Armut leben. Die zerbrechliche politische Stabilität in vielen Regionen sowie ethnische und konfessionelle Konflikte verschlimmern ihre Not.
Diakonie koordiniert
In der Aktion arbeiten heute mehrere evangelische Landeskirchen und Diakonische Werke zusammen, verbunden in einem Trägerkreis, um mit Spenden beim Aufbau sozialer Strukturen und diakonischer Einrichtungen zu helfen. In dem Trägerkreis arbeiten die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) und das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe - Bereich Rheinland - mit.
"Hoffnung für Osteuropa" will durch Erfahrungsaustausch und Kooperation mit einheimischen kirchlichen oder zivilgesellschaftlichen Partnern "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten. Erfolgreiche Sozialprojekte sollen als Symbole der Hoffnung wahrgenommen werden und zur Nachahmung motivieren.
"Hoffnung für Osteuropa" will in Ost und West Verständnis wecken für die verschiedenartigen Lebenssituationen und Traditionen. Internationale Begegnungen und Partnerschaften zwischen den Kirchen sollen zur Völkerverständigung beitragen und die Ökumene stärken.
Förderung:
"Hoffnung für Osteuropa" Rheinland unterstützt insbesondere "Hilfe zur Selbsthilfe- Projekte":
- Projekte zur Armutsbekämpfung und Armutsprävention
- Diakonie- und Sozialstationen
- Kinder- und Jugendbegegnungsstätten und Begegungsreisen von Kindern- und Jugendlichen
- Heilpädagogische Zentren für Kinder mit Behinderung
- Einrichtungen für Straßenkinder
- Alten- und Pflegeheime und Hospizarbeit
- Frauenberatungsstellen
- Projekte zur Prävention von Menschenhandel, Sucht, HIV/AIDS, häuslicher Gewalt
weitere Fördervoraussetzung:
o ev. Partnerorganisation ist Mitglied in der rheinischen Kirche
o Vorrangig sind Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
o eine angemessene Eigenbeteiligung wird erwartet
o Für laufende Personal-und Betriebskosten (auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.
Verfahren:
Der Koordinierungs- und Vergabeausschuss der rheinischen Kirche tagt zweimal im Jahr (jeweils im Frühjahr und im Herbst).
Die Anträge müssen spätestens bis Ende Februar bzw. Ende Oktober eingegangen sein. (ist dieser Termin überschritten, werden die Anträge in der darauf folgenden Sitzung berücksichtigt und entschieden)
Nach Bewertung Ihrer Kollektenanträge erhalten Sie Nachricht über die Bewilligung ( mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Die Mittel sollen möglichst innerhalb eines Jahres ab Antragstellungeingesetzt werden.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten); spätestens 15 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau Buschhaus, Kontakt: 0211 6398-669, s.buschhaus@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.