Kollekte Offene Behindertenarbeit mit psychisch erkrankten Menschen in der Ev. Kirche von Westfalen
Der Kollektentext lautet wie folgt:
Menschen mit lang andauernden und schweren psychischen Erkrankungen sind in der Regel nicht direkt sichtbar behindert. Aber ihre Erkrankung bringt doch große Behinderungen und Barrieren im Alltagsleben mit sich. Vieles bleibt ihnen verwehrt. Sie sind häufig ausgegrenzt – in der Ausbildung, bei der Arbeit, in der Nachbarschaft und im Gesellschaftsleben. Einrichtungen der Diakonie für seelisch behinderte Menschen bemühen sich vielfältig und engagiert, Perspektiven für einen gelingenden Alltag zu entwickeln. Neues Selbstbewusstsein, positive Erfahrungen und neuer Lebensmut sind dabei zentrale Ziele. Kleine Arbeitsprojekte, Freizeitangebote, offene Treffpunkte und auch Gesprächs- und Schulungskreise für die Betroffenen und ihre Angehörigen gehören dazu. Diese sind meist nicht regulär finanziert und doch eine wirksame Unterstützung.
In diesem Jahr sollen insbesondere Angebote zur Stärkung und Förderung von Eigenständigkeit und Selbstbestimmung im Fokus der Förderung stehen. Die Unterstützungsangebote für psychisch kranke Menschen sollen die alltägliche Arbeit unterstützen, fördern und weiter entwickeln. Arbeitsprojekte, Freizeitangebote und offene Treffpunkte sollen neue Perspektiven aufzeigen und zu dem Gelingen des Alltages beitragen.
Gefördert werden können z.B. Beratung, Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
o Umsetzung von Selbsthilfekonzepten
o Aufbau und Begleitung nachbarschaftlicher Netzwerke und quartiersnaher Treffpunkte von Menschen mit und ohne psychischer Erkrankungen
o Auf- und Ausbau von Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge, der Persönlichkeitsentwicklung
Allgemeine Förderbedingungen
o Träger ist Mitglied in der Diakonie RWL
o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der EKvW
o Vorrangig sind Eigenmittel und Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Projektförderung
Antragsberechtigt sind Träger von Einrichtungen, die Projekte für Menschen mit psychischer Erkrankung durchführen.
Es werden Projekte bis i.d.R. maximal 2.500 € gefördert.
Es wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.
Für laufende Personal- und Betriebskosten, Investitionskosten ( auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.
Projektbeginn: gilt für neue Projekte, die ab dem 15. Januar 2024 begonnen werden.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ohne Anspruch auf Förderung ist möglich.
Verfahren:
Ausschreibung endet am 18. Februar 2024
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Maßnahme, spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Knake zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-653, f.knake@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.