Achtung! Neues Antragsverfahren! richten sie so zügig wie möglich einen Portalzugang* ein, um rechtzeitig beantragen zu können
Projekte für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Krisen
I Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus den Kollekten aus der Kollekte Hilfen zur Erziehung (EKiR und EKvW):
Förderidee:
Es gibt zahlreiche Gründe, die Familien und Jugendliche in tiefe Krisen stürzen. Diese Menschen unterstützt die Diakonie mit ihren verschiedenen Angeboten der Erziehungshilfe.
Junge Menschen erleben heute eine Welt, in der es unzählige Möglichkeiten zur Gestaltung des eigenen Lebens gibt. Die alltäglichen Herausforderungen in diesen unsicheren Zeiten zu meistern ist aber gerade für Kinder und Jugendliche in den ambulanten und (teil-)stationären Angeboten der Erziehungshilfe nicht einfach. Viel zu oft wurde ihre Neugierde und Kreativität unterbunden, viel zu oft mussten sie „funktionieren“. Um die Unsicherheit zu überwinden, braucht es aber Kreativität und Ruhe die eigene Situation zu betrachten und neue Wege zu gehen.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Wir fördern unterschiedliche Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien, die Krisen erlebt haben oder gerade erleben.
Was fördern wir:
- zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 5.000 €, max. 90%)
Wen fördern wir:
Antrag wird von einem Mitglied der Diakonie RWL gestellt.
Projekt wird von einer Einrichtung im Einzugsgebiet der EKvW / EKiR durchgeführt.
Was wir nicht fördern:
Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind (z.B. Lichtblicke, Aktion Mensch, Sozialstiftung NRW)
laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen.
Antragsfrist:
Die Ausschreibung beginnt am 28. Oktober 2024.
Anträge können bis zum 5. Dezember 2024 gestellt werden.
II Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Kollektenmittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.
Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Neues Antragsverfahren:
Anträge können im Drittmittel Center · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) gestellt werden. Hier finden Sie alle aktuell laufenden Ausschreibungen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.
Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich auf der Startseite · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) mit einer beruflichen E-Mail-Adresse registrieren. Aus dieser muss erkennbar sein, dass Sie für eine Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL (z.B. diakonische Einrichtung, Kirchengemeinde…) tätig sind. Bitte veranlassen Sie dies zeitnah, damit eine rechtzeitige Antragstellung nicht gefährdet ist!
Damit der Zugang korrekt und personalisiert eingerichtet wird, sind Angaben zu ihrer Person und ihrer Organisation erforderlich. Über unser Mitgliederportal kann man auf verschiedene Bereiche Zugriff erhalten. Für Kollekten- bzw. Drittmittelanträge geben Sie bitte den Bereich Dritt-/ Fördermittel an.
Nach Ende der Antragsfrist kann die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel i.d.R. bis zu zwei Monate dauern.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 12 Monaten; 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten).
Bei Fondförderung ist der vereinfachte Verwendungsnachweis einzureichen. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgenden Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag.
Beratung:
Bei fachlichen Fragen im Bereich der rheinischen Landeskirche wenden Sie sich bitte an Kerstin Schwabl, Kontakt: 0211 6398 -681, k.schwabl@diakonie-rwl.de
Bei fachlichen Fragen im Bereich der westfälischen Landeskirche wenden Sie sich bitte an Michaela Tzianis, Kontakt: 0211 6398 -305, m.tzianis@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Anke Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Eva van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de