Kollekte der Evangelischen Kirche im Rheinland: Diakonische Kinder- und Jugendhilfe - Antragsverfahren 2022
Die Kollektensammlung 2022 für die Kinder- und Jugendhilfe erfolgte am 10.4.2022
Junge Menschen wollen sich an demokratischen Prozessen beteiligen. und ihrer zukünftigen Verantwortung gerecht werden. Aber gerade Kinder und Jugendliche in den Angeboten der erzieherischen Hilfen brauchen dabei Unerstützung, um sich mit ihrer Meinung einzubringen.
An den Kindern und Jugendlichen in den diakonischen Einrichtungen gehen politische und gesellschaftliche Entwicklungen wie Populismus, Radikalisierung, Verrohung der Diskussionskultur in den sozialen Medien nicht spurlos vorbei. Gleichzeitig erleben sie in ihrem Alltag Respektlosigkeiten und abwertendes Verhalten. Oft fühlen sie sich selbst machtlos und sind empfänglich für einfache Antworten von extremen Strömungen.
Die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen Kinder, Jugendliche und deren Eltern bei der Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Entwicklungen. In Projekten üben sie Demokratie und lernen, wie man Stammtischparolen entgegentritt oder Verschwörungstheorien erkennt.
Die Diakonie fördert Projekte bis 5.000 €.
Allgemeine Förderbedingungen
o Träger ist Mitglied in der Diakonie RWL.
o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der EKiR.
o Vorrangig sind Eigenmittel und Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Förderung
In diesem Jahr werden insbesondere Projekte gefördert, die sich mit dem Thema beschäftigen: „Diakonische Jugendhilfe - Wissen, wie Demokratie geht“
o Es werden Projekte bis maximal 5.000 € finanziert
o Für laufende Personal- und Betriebskosten ( auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.
o Es wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.
Verfahren:
Die Ausschreibung endet am 29. Juli 2022
Nach Ende der Ausschreibung erfolgt die Bewertung Ihrer Kollektenanträge durch den Kollektenausschuss. Dann erhalten Sie Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme , spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Schwabl zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-681, k.schwabl@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.