Aktuell keine Ausschreibung
Kollekte der Evangelischen Kirche im Rheinland: Diakonische Kinder- und Jugendhilfe - Antragsverfahren 2023
die Kollektensammlung für die Kinder- und Jugendhilfe im Rheinland ist erfolgt.
In diesem Jahr werden insbesondere Projekte gefördert, die sich mit folgendem Thema beschäftigen:
„Diakonische Jugendhilfe – Hilfe(n) in den Krisen“
Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen Kinder, Jugendliche und deren Eltern in der Bewältigung vielfältiger Krisen, welche nicht selten von Verunsicherungen, Sorgen und Informationsdefiziten geprägt sind. (Corona, der Krieg in der Ukraine sowie wachsende soziale Spannungen verunsichern Kinder und Jugendliche im höchsten Maße.) All‘ dies kann zu Tendenzen, wie Radikalisierung, Populismus und Diskriminierung führen.
Kinder und Jugendliche benötigen gerade JETZT Menschen, die sie in diesen Zeiten begleiten. Unsere Fachkräfte in der ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfe, hören zu, schaffen Räume, Klären auf und begleiten die jungen Menschen ein Stück weit auf ihrem Weg.
Es können Projekte gefördert werden, die die Möglichkeit für individuelle und/oder gruppenspezifische Angebote für Kinder und Jugendlichen in Krisen schaffen oder entsprechende Angebote für die jungen Menschen durchführen. Ziel der Förderung sollte sein, dass junge Menschen (wieder) Halt und Orientierung und Mut für ihren zukünftigen Lebensweg finden.
Die Diakonie fördert Projekte bis X€
Allgemeine Förderbedingungen
o Träger ist Mitglied in der Diakonie RWL.
o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der EKiR.
o Vorrangig sind Eigenmittel und Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Förderung
In diesem Jahr werden insbesondere Projekte gefördert, die sich mit dem Thema "Diakonische Jugendhilfe - Hilfe(n) in Krisen".
o Es werden Projekte bis maximal X € finanziert
o Für laufende Personal- und Betriebskosten ( auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.
o Es wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.
Verfahren:
Aktuell keine Ausschreibung
Nach Ende der Ausschreibung erfolgt die Bewertung Ihrer Kollektenanträge durch den Kollektenausschuss. Dann erhalten Sie Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme , spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Schwabl zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-681, k.schwabl@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.