Antrag Förderung Kollekte Ausländer und Flüchtlinge (EKvW)

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Kollekte Ausländer und Flüchtlinge (Westfalen)

Achtung! Neues Antragsverfahren!

Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus der Kollekte von Ausländer und Flüchtlinge (EKvW):

Förderidee:

Aus großer Not verlassen Menschen ihre Heimat. Sie suchen Schutz und Neuanfang in Deutschland. Kirchliche Initiativen und Beratungsstellen der Diakonie sind Wegweiser, unterstützen beim Ankommen, bei der Durchsetzung ihrer Rechte, beim Fußfassen und in der Not. Mit der Kollekte soll die vielfältige ehren- und hauptamtliche (Beratungs-)arbeit dort anteilig unterstützt werden, wo eine Regelfinanzierung fehlt und die Hilfe den Menschen möglichst direkt und unmittelbar zugutekommt.

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:

Neu in Deutschland angekommene bedürftige Zugewanderte und Flüchtlinge.

Was fördern wir: 

  • zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten zur Unterstützung von Flüchtlingsarbeit (500 € bis zu 5.000 €, max. 90%) 
    Gemeint sind Projekte zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit: Z.B. Projekte des Flüchtlingsschutzes, Durchführung von Kirchenasylen, innovative und modellhafte Projekte, Expertisen, Sprach- und Kulturmittlung, Gruppenangebote, fachbezogene Fortbildungsmaßnahmen, Begegnungsangebote…
  • Fonds für Familienzusammenführung, Not- und Rechtshilfe, (bis zu 3.000 €, angemessener Eigenanteil)  
    Hier handelt es sich um Mittel, die pauschal abgerufen und als Einzelfallhilfen an bedürftige Zugewanderte und Flüchtlinge in entsprechend begrenzten Summen weitergegeben werden können. Damit können bspw. anwaltliche Beratung, Anwaltskosten, Flüge, usw.  anteilig gefördert werden. 

Wen fördern wir:

Anträge stellen können Mitglieder der Diakonie RWL, deren Projekt im Einzugsgebiet der EKvW durchgeführt wird.

Was wir nicht fördern:

Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind.

laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen.

Antragsfristen

Anträge können jederzeit gestellt werden. Es gibt zwei Fristen, zu denen die Anträge bewertet werden:

30. April

31. Oktober                  

II Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.

Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.

Kollektenmittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.

Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.

Neues Antragsverfahren:

Anträge können im Drittmittel Center · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) gestellt werden. Hier finden Sie alle aktuell laufenden Ausschreibungen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich auf der  Startseite  · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) mit einer beruflichen E-Mail-Adresse registrieren. Aus dieser muss erkennbar sein, dass Sie für eine Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL (z.B. diakonische Einrichtung, Kirchengemeinde…) tätig sind. 

Nach Ende der Antragsfrist kann die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel i.d.R. bis zu zwei Monate dauern.

Verwendungsnachweis:

Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 12 Monaten; 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten).

Bei Fondförderung ist der vereinfachte Verwendungsnachweis einzureichen. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgenden Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag.

Beratung:

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Karin Wieder, Kontakt: 0211 6398 -293, k.wieder@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Anke Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Eva van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de