Westfalen: Antrag auf Förderung der Arbeit mit Ausländern und Flüchtlingen aus Kollektenmitteln (EKvW)
Aus großer Not verlassen Flüchtlinge Ihre Heimat. Ausländer und Flüchtlinge suchen Schutz und Neuanfang in Deutschland. Kirchliche Initiativen und Beratungsstellen der Diakonie sind Wegweiser, unterstützen beim Ankommen, bei der Durchsetzung bestehender Rechte, beim Fußfassen und in der Not. Mit der Kollekte soll die vielfältige ehren- und hauptamtliche (Beratungs-)arbeit dort anteilig unterstützt werden, wo eine Regelfinanzierung fehlt und die Hilfe den Menschen möglichst direkt und unmittelbar zugutekommt. Die Kriterien zur Förderung sind einzuhalten.
Gefördert werden können:
Pauschalförderung „Fonds für Familienzusammenführung, Not- und Rechtshilfe“: i.d.R. bis zu 3000 € pro Einrichtung
Projektförderung: i.d.R. zwischen 500 € bis zu 5000 € pro Projekt
weitere Fördervoraussetzung:
o ist Mitglied der EKvW/Diakonie RWL
o vorrangig sind Drittmittel einzusetzen, keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar
o angemessene Beteiligung vor Ort (Träger, Einrichtungen, Kirche vor Ort, Begünstigte)
o bei Pauschalförderung erfolgt die Förderung der begünstigten Einzelpersonen über den Träger
o bei Integrationsprojekten - anteilige Förderung bevorzugt, angemessene Beteiligung vor Ort (Träger, Einrichtungen, Kirche vor Ort, Begünstigte)
o kein Anspruch auf Förderung: Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet
Pauschalförderung „Fonds für Familienzusammenführung, Not- und Rechtshilfe“
Für die Förderung von Einzelfällen können Träger für ihre Einrichtung „Fonds für Familienzusammenführung, Not- und Rechtshilfe“ einrichten. Es kann eine Förderung bis zu 3000 € beantragt werden. Das Grundprinzip ist: die Einrichtung gewährt Einzelfallhilfen selbstständig an bedürftige Zugewanderte und Flüchtlinge. Einrichtungen, die nur vereinzelt Anträge stellen, können hier ebenfalls beantragen.
Eine erneute Antragsstellung ist möglich, wenn die bewilligte Pauschale verbraucht ist und die Verwendung der Mittel nachgewiesen wurde.
Der Fond des Trägers/der Einrichtung soll ebenfalls aus örtlichen Mitteln ausgestattet sein (z.B. Mittel aus Spenden, Kirchengemeinden, des Trägers). Dies ist im Rahmen der Antragsbeschreibung auszudrücken.
Auch die mit Einzelfallhilfen Begünstigten sollen sich in einem angemessenen Umfang im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einbringen. Dies gilt in besonderer Weise für Familienzusammenführungen. Hier ist die Förderung begrenzt auf bis zu 50% der Reise- und Botschaftsbezogenen Kosten.
Projektförderungen:
Projekte können mit i.d.R. zwischen 500 € bis zu 5000 € gefördert werden; Mit der Kollekte gefördert werden können etwa Projekte des Flüchtlingsschutzes, das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche/Westfalen, kirchenasylgewährende Gemeinden ebenso unterstützt werden wie innovative Projekte/Modellhaftes, Expertisen, die Sprach- und Kulturmittlung, Gruppenangebote, fachbezogene Fortbildungsmaßnahmen, Begegnungsangebote oder weitere Aktivitäten/Aktionen und Projekte.
Für laufende Personal-und Betriebskosten (auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden. Bei Projektförderungen ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % wünschenswert.
Verfahren:
Stichtage für den Antragseingang sind: 30. April. und 31. Oktober
Die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel erfolgt jeweils in den Monaten Juni und Dezember
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten); spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Bei Pauschalförderung: mit dem vereinfachten Verwendungsnachweis ist zusätzlich eine Belegliste vorzuhalten, die folgende Angaben enthält: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag. Keine erneute Förderung ohne abgegebenen Verwendungsnachweis.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Wieder zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-293, k.wieder@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.