AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG
Antrag auf Förderung aus Kollektenmitteln Kur- und Erholungsangebote für Kinder und Familien (EKVW)
Die Kollektensammlung erfolgte am 05. Dezember 2021.
Gesammelt wurde für den Bereich Kur- und Erholungsangebote für Kinder und Familien:
Reisen bildet, öffnet Horizonte und bringt neuer Perspektiven. Viele Familien können sich eine Reise im Urlaub aber nciht leisten. Die Kinder leiden darunter, wenn andere von ihren Urlauben erzählen. Dabei ist es für Familien wichtig, Zeit füreinander zu haben oder zusammen mit anderen Familien Gemeinschaft zu erleben. Abstand von Sorgen und Problemen des Alltags bekommen, Ruhe und Erholung finden, einfach mal "die Seele baumeln lassen". Diakonie und Kirche nehmen sich dieses elementaren Wunsches von Familien und Alleinerziehenden an, die sich allein keine Ferienreise leisten können.
Angeboten werden Kinder- und Jugendreisen, Familienfahrten, Gruppenreisen mit Familien und thematische Freizeiten. Familien verbringen so bei gemeinsamen Mahlzeiten und beim Spielen mehr Zeit miteinander, pädagogische Kinderbetreuung schafft Eltern Luft für Erwachsenengespräche ohne Unterbrechung.
Für diesen Zweck können Kollektenanträge gestellt werden.
Nach Rücksprache mit Herrn Rietzke kann die Förderung bis zu 10.000 € betragen.
weitere Fördervoraussetzung:
o in evangelischer Trägerschaft im Einzugsgebiet der EKvW und ist Träger von Reisediensten / Anbieter von Erholungsmaßnahmen
o Vorrangig sind Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet
o für laufende Personal- und Betriebskosten (auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden
Pauschalförderung
Aktuell ist ausschließlich eine Pauschalförderung möglich. Bitte erläutern sie kurz, für welche Angebote sie eine Förderung wünschen.
Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 €
Verfahren:
Aktuell keine Ausschreibung
Nach Ende der Ausschreibungsfrist werden ihre Kollektenanträge bewertet. Danach erhalten Sie eine Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten); spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Herr Rietzke zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-603 , t.rietzke@iakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.