Antrag auf Förderung aus Kollektenmitteln für Familienbildungsstätten (EKvW)

Ausschreibung der Kollekte "Für die Familienbildungsstätten"

Auch in diesem Jahr stehen Kollektenmittel der Ev. Kirche von Westfalen für die Familienbildungsarbeit zur Verfügung, um damit Ihre Arbeit vor Ort zu fördern und zu unterstützen.
Die Kollekte hat gemäß dem Kollektenaufruf folgenden Verwendungszweck in der Kurzfassung: 

Unsere Gesellschaft braucht starke Familien. Aber zwischen Kindererziehungen, Altersvorsorge, Pflege von älteren Angehörigen und beruflichen Herausforderungen werden viele Familien aufgerieben. Die evangelischen Familienbildungsstätten stärken mit ihren Angeboten die Kompetenz der Familien.

Allgemeine Fördervoraussetzungen

o ist Mitglied der Diakonie RWL

o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der evangelischen Kirche in Westfalen 

o und ist Familienbildungsstätte (Werk, -einrichtung)

o Vorrangig sind Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse erzielbar sind  (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, des Trägers, Stiftungsmittel wie bpsw. Aktion Mensch, Stiftung Wohlfahrtspflege NRW)  Diese sind vorrangig zu erfragen. Bitte prüfen Sie vorab auch die Förderung der Weiterbildung durch die NRW-Landesregierung (Bildungsscheck). 

o Kollekten sind Billigkeitsleistungen. Es gibt keinen Anspruch auf Zuschuss. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.

Projektförderung

Die Förderung über diese Kollekte  kann in der Regel einen Höchstbetrag von Euro 3.000,00 nicht überschreiten.

Mit Kollektenmitteln werden Projekte und Maßnahmen bezuschusst, die nicht vollständig refinanziert sind. Der Zuschuss bezieht sich auf Sachkosten, evtl. auch auf anfallende Personalkosten, die als Eigenmittelanteil, als Eigenleistung beim Träger verbleiben müssen, bitte beachten Sie: 

Für pauschale Personalkosten, Betriebskosten oder reine Sachkosten kann keine Förderung gewährt werden. ​Doppelförderungen aus verschiedenen Kollekten der EKvW sind nicht möglich.
Nicht gefördert werden können laufende und regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen, obwohl uns die hohen Kosten bewusst und die wichtigen, innovativen, weitreichenden Wirkungen bekannt sind, da diese strukturinternen oder dienstinternen Neuerungen von dem Alltagsleben der zu unterstützenden Familien zu weit entfernt sind. 

Eine personenbezogene Förderung ist leider nicht möglich. Auch immer wiederkehrende Maßnahmen können nicht dauerhaft über Kollektenmittel finanziert werden.

Anträge können bis zum 31. Mai und 30. November eingereicht werden.

Verfahren

Anträge können über das nachfolgende Formular gestellt werden. Nach Ende der Ausschreibungsfrist wird auf den Geldeingang durch die Landeskirche gewartet, voraussichtlich 3. Quartal 2024. Danach erfolgt eine Bewertung der Anträge und sie erhalten einen Bewilligungsbescheid oder ggf. eine Ablehnung. 

Verwendungsnachweis:

Abgabe des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Maßnahme;  spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.

Beratung:

Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Boger zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-327, m.boger@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de

Formular- Ausfüllhinweise:

Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten. 

Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.

IBAN
Bitte geben Sie den Namen der Einrichtung an, die die Kollektenmittel beantragt, wenn sie sich vom Träger unterscheidet. (z.B. Träger "Stiftung XYZ" und Einrichtung "Haus ABC")
Sprechender Kurz-Titel
Bitte beschreiben Sie hier Ihr Vorhaben / ihr Projekt fachlich kurz und anschaulich. Was wollen Sie für wen (Zielgruppe) wie, wann (bis wann) und ggfs mit wem durchführen oder erreichen? Bitte erklären Sie schriftlich, dass für Ihr Vorhaben keine (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) eingesetzt werden können
Bitte kurz das / die Ziele benennen
Zu Bearbeiten nur bei Projekten für innovative und modellhafte Vorhaben: Welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit die Ergebnisse des Projektes auch über die Förderung hinaus wirksam bleiben?
Falls das Projekt oder die Maßnahme zusammen mit anderen Partnern umgesetzt wird, bitten wir um nähere Angaben zu den Partnern und der Art der Zusammenarbeit.
Möglichst konkrete Daten, mindestens Angabe von Monat und Jahr
Kosten
Förderfähige Gesamtkosten (Personalkosten für hauptamtlich Mitarbeitende und laufende Betriebskosten werden nicht gefördert.)
Erläutern Sie hier Ihre Kosten für Personal (Honorarkosten). Schlüsseln Sie hier die Tages- und Stundensätze und Zahl der Tage/Stunden auf. z.B.: Stundensatz 25€ x 11 Stunden = 275€
Position 1:
Position 2:
Position 3:
Beantragte Kollektenmittel (Gesamtkosten abzüglich 10 Prozent Eigenanteil und abzüglich möglicher Teilnehmerbeiträge und Beiträge von Kooperationspartnern)

Ausführliche Kostenpläne bzw. Projektbeschreibungen können Sie per pdf- oder doc-Datei an fundraising@diakonie-rwl.de schicken. Bitte mit Betreff "W-FB Familienbildung"

Mit dem Absendevorgang werden die von Ihnen eingegebenen Daten und zusätzlich das Datum der Einsendung an uns übermittelt. Hinweise zum Datenschutz