Achtung! Neues Antragsverfahren!
1) Die Diakonie RWL fördert mit einer Sonderausschüttung der Mittel aus der Kollekte für Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Förderidee:
Die Ehe-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen stellen für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung in Lebens- und Entscheidungskrisen dar.
Die globalen Krisen und Herausforderungen wie der Klimawandel und seine Folgen, die Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine, die auch bei uns über gestiegene Lebenshaltungskosten und Energiepreise spürbar sind, aber auch die Jahre der Pandemie und ihre Folgen waren und sind für viele Menschen eine anhaltende Belastung. Unsicherheiten, Zukunftsängste, Ohnmacht und Ungewissheit belasten Menschen in ihrem Alltag auf unterschiedliche Weise.
Gerade in den aktuellen krisenhaften Zeiten leisten die Ehe-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen wertvolle Arbeit.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Über die Kollektenmittel sollen Menschen, die die Beratungsstellen nutzen, unterstützt werden.
Was fördern wir:
- zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 2.500 €, max. 90 %)
Das können sein:- Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit bspw. für spezifische Zielgruppen oder neue Wege in der Öffentlichkeitsarbeit wie bspw. Auftritt auf einer social media Plattform etc.
- Gruppenarbeiten, Gruppenprojekte unter Einsatz von zusätzlichen Honorarstunden oder Stundenaufstockungen
- Ergänzende Angebote in kooperierenden Familienzentren unter Einsatz von zusätzlichen Honorarstunden oder Stundenaufstockungen
- Barrierefreiheit im Zugang und der Nutzung
- Pauschalförderung (bis 1.500 €, max. 100 %)
Pauschal gefördert werden können beispielsweise
Ergänzungen der Ausstattung wie bspw. familienfreundliche Gestaltung der Wartebereiche, ergänzendes Test- und Spielmaterial etc.
beantragt werden können Pauschalförderungen bis zu 1.500 €
Wen fördern wir:
Ehe-Erziehungs- und Lebensberatungsstellen in evangelischer Trägerschaft im Einzugsgebiet der EKvW .
Was wir nicht fördern:
Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind.
laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen.
Antragsfrist:
Anträge können bis zum 15.12.2024 gestellt werden.
2) Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Kollektenmittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.
Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Neues Antragsverfahren:
Anträge können im Drittmittel Center · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) gestellt werden. Hier finden Sie alle aktuell laufenden Ausschreibungen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.
Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich auf der Startseite · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) mit einer beruflichen E-Mail-Adresse registrieren. Aus dieser muss erkennbar sein, dass Sie für eine Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL (z.B. diakonische Einrichtung, Kirchengemeinde…) tätig sind.
Damit der Zugang korrekt und personalisiert eingerichtet wird, sind Angaben zu ihrer Person und ihrer Organisation erforderlich. Über unser Mitgliederportal kann man auf verschiedene Bereiche Zugriff erhalten. Für Kollekten- bzw. Drittmittelanträge geben Sie bitte den Bereich Dritt-/ Fördermittel an.
Nach Ende der Antragsfrist kann die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel i.d.R. bis zu zwei Monate dauern.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 12 Monaten; 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten).
Bei Fondsförderung ist der vereinfachte Verwendungsnachweis einzureichen. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgenden Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag.
Beratung:
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal wenden Sie sich bitte an: mitgliederservice@diakonie-rwl.de
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Heumann zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-399, d.heumann@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de