AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG
Antrag auf Förderung aus Kollektenmitteln für Ehe- Familien- und Lebensberatung (EKVW)
Die Ehe-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen stellen für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung in Lebens- und Entscheidungskrisen dar. Die durch die Pandemie verursachten vielfältigen Kontaktbeschränkungen haben Konflikte im Leben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen entstehen lassen. Bereits bestehende Konflikte werden noch verschärft. Das Gefühl der Ohnmacht und Ungewissheit über die zu erwartenden Langzeitwirkungen der Pandemie werden Jung und Alt, Familien und Singles gleichermaßen noch lange über das aktuelle Geschehen hinaus begleiten. Über die Kollektenmittel sollen die Beratungstellen in ihrer Arbeit unterstützt werden.
gefördert werden können Anträge für
- familienfreundlichere Gestaltung der Wartebereiche
- Anschaffung weiterer Spiel- und Testmaterialien
- gezielte Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden und ihren Einrichtungen
weitere Fördervoraussetzung:
o Ehe-Erziehungs- und Lebensberatungstelle in evangelischer Trägerschaft im Einzugsgebiet der EKvW.
o Vorrangig sind Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet
o für laufende Personal- und Betriebskosten (auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden
Pauschalförderung
o beantragt werden können Pauschalförderungen bis zu 2000 €
Projektförderung
es können Projektanträge gestellt werden
o Es wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.
Verfahren:
Aktuell keine Ausschreibung
Nach Ende der Ausschreibungsfrist werden ihre Kollektenanträge bewertet. Danach erhalten Sie eine Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten); spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Herr Wingert zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-296, j.wingert@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.