Aktuell keine Ausschreibung
Antrag auf Förderung aus Kollektenmitteln für Ehe- Familien- und Lebensberatung (EKVW)
Die Ehe-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen stellen für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung in Lebens- und Entscheidungskrisen dar.
Die globalen Krisen und Herausforderungen wie der Klimawandel und seine Folgen, die Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine, die auch bei uns über gestiegene Lebenshaltungskosten und Energiepreise spürbar sind, aber auch die Jahre der Pandemie und ihre Folgen waren und sind für viele Menschen eine anhaltende Belastung. Unsicherheiten, Zukunftsängste, Ohnmacht und Ungewissheit belasten Menschen in ihrem Alltag auf unterschiedliche Weise.
Gerade in den aktuellen krisenhaften Zeiten leisten die Ehe-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen wertvolle Arbeit.
Über die Kollektenmittel sollen Menschen, die die Beratungsstellen nutzen, unterstützt werden.
Gefördert werden können:
Projektförderung i.d.R. bis max. 2000 € je Projekt
Pauschalförderung bis max. 800 € je Einrichtung
Fördervoraussetzung:
o Ehe-Erziehungs- und Lebensberatungstelle in evangelischer Trägerschaft im Einzugsgebiet der EKvW.
o Vorrangig sind Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
o für laufende Personal- und Betriebskosten (auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.
Projektförderung
gefördert werden können u.a. Anträge für
o Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit bspw. für spezifische Zielgruppen oder neue Wege in der Öffentlichkeitsarbeit wie bspw. Auftritt auf einer social media Plattform etc.
o Gruppenarbeiten, Gruppenprojekte unter Einsatz von zusätzlichen Honorarstunden
o Barrierefreiheit im Zugang und der Nutzung
Es wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.
beantragt werden können Projekte bis max. 2000 €
Pauschalförderung
Pauschal gefördert werden können
o Einzelfallhilfen für Einzelne, Paare oder Familien in Notsituationen für die keine Anspruchsvoraussetzungen der Leistungssysteme bestehen.
o Ergänzungen der Ausstattung wie bspw. familienfreundliche Gestaltung der Wartebereiche, ergänzendes Test- und Spielmaterial etc.
beantragt werden können Pauschalförderungen bis zu 800 €
Verfahren:
Aktuell keine Ausschreibung
Nach Ende der Ausschreibungsfrist werden ihre Kollektenanträge bewertet. Danach erhalten Sie eine Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten); spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Bei Pauschalförderung: mit dem vereinfachten Verwendungsnachweis ist zusätzlich eine Belegliste vorzuhalten, die folgende Angaben enthält: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Heumann zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-399, d.heumann@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.