Anträge auf Förderung Kollekte Hilfe für Frauen in Not EKvW

Statusmeldung

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1) Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus den Kollekten aus der Kollekte Frauen in Not (EKvW):

Förderidee:

Gefördert werden Projekte, die die Situation von Frauen und oder deren mitbetroffenen Kindern und Mädchen, die sich in Gewaltbeziehungen- oder Formen befinden oder aus denen befreit habe oder befreien wollen, helfen zu verändern oder zu verbessern.

In den Frauenhäusern und Beratungsstellen der Diakonie werden Betroffene aufgefangen, ernst genommen, beraten, unterstützt und im Akutfall geschützt. Dort können sie Kraft tanken, neue Perspektiven finden und eine Zukunft ohne Gewalt für sich und ggf. ihre Kinder aufbauen. Zusätzlich bieten die Einrichtungen präventive und unterstützende Angebote und Maßnahmen, die helfen sollen, der Gewaltspirale zu entkommen und ein Gewaltfreies Leben aufzubauen.

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:

Zielgruppe sind von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder und Mädchen, die in Frauenhäusern und auf Gewaltschutz für Frauen und Mädchen spezialisierten Beratungsstellen unterstützt werden. Hierzu gehören vor allem Betroffene von Häusliche/ partnerschaftliche Gewalt, Gewalt im Bereich Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, im Bereich Prostitution und im Bereich FGM. .

Was fördern wir: 

zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (i.d.R. bis zu 2.500 €, i.d.R. max. 90%) 

Gemeint sind Projekt für die genannte Zielgruppe und für Mitarbeiter*innen der Einrichtungen

 Das können sein: Workshops zum Empowerment für Betroffene, Kunsttherapeutische Projekte, Workshops zur Achtsamkeit bei Mitarbeiter*innen u.v.m.


 

Wen fördern wir:

Antrag wird von einem Mitglied der Diakonie RWL gestellt.

Projekt wird von einem Mitgliedseinrichtung im Einzugsgebiet der Evangelischen Kirche in Westfalen (EKvW) durchgeführt.

Was wir nicht fördern:

Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind (z.Bsp. ). Personalkosten

laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen.

Antragsfrist:

Anträge können bis zum 15. Januar 2025 gestellt werden.

2) Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.

Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.

Kollektenmittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.

Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.

Neues Antragsverfahren:

Anträge können im Drittmittel Center · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) gestellt werden. Hier finden Sie alle aktuell laufenden Ausschreibungen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich auf der  Startseite  · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) mit einer beruflichen E-Mail-Adresse registrieren. Aus dieser muss erkennbar sein, dass Sie für eine Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL (z.B. diakonische Einrichtung, Kirchengemeinde…) tätig sind.

Damit der Zugang korrekt und personalisiert eingerichtet wird, sind Angaben zu ihrer Person und ihrer Organisation erforderlich. Über unser Mitgliederportal kann man auf verschiedene Bereiche Zugriff erhalten. Für Kollekten- bzw. Drittmittelanträge geben Sie bitte den Bereich Dritt-/ Fördermittel an.

Nach Ende der Antragsfrist kann die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel i.d.R. bis zu zwei Monate dauern.

Verwendungsnachweis:

Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 12 Monaten; 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten).

Bei Fondförderung ist der vereinfachte Verwendungsnachweis einzureichen. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgenden Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag. 

Beratung:

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal wenden Sie sich bitte an mitgliederservice@diakonie-rwl.de

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ulrike Martin, Kontakt: 0211 6398 -606, u. martin@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Anke Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an
Eva van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
oder Dennis Dombek, Kontakt: 0211-6398-675, d.dombeck@diakonie-rwl.de