Aktuell keine Ausschreibung
Ausschreibung Kollekte Hilfe für Frauen in Not (Westfalen) -
Gewalt gegen Frauen ist häufig geschlechtsspezifisch: in Paarbeziehungen und in der Gesellschaft. Sie ist allgegenwärtig und hat noch immer einen Status der Normalität. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen sehen wir häufig unerkannt und mit dem Gefühl des normalen (z. B. in der Werbung). Die Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser und spezialisierten Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt der Diakonie RWL unterstützen, beraten und begleiten Frauen und Mädchen bei der Überwindung der aktuellen Gewaltsituation und zeigen Wege für ein gewaltfreies Leben auf. Frauen in der Prostitution und Betroffene von Menschenhandel werden von den spezialisierten Beratungsstellen aus ihrer jeweiligen persönlichen Situation heraus akzeptierend und wertschätzend beraten und begleitet.
Projektförderung
o gefördert werden Projekte für die Arbeit mit von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern.
o Ein Eigenanteil von 10 % ist erwünscht.
o Förderung: i.d.R. bis 2.500 € je Projekt
Bitte lassen Sie sich bei Bedarf dazu von Fr. Martin beraten.
weitere Fördervorraussetzungen:
o ist Mitglieder der Diakonie RWL und Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der westfälischen Landeskirche.
o Antragsberechtigt sind Frauenhäuser, allgemeine Frauenberatungsstellen, Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, spezialisierte Beratungsstellen Menschenhandel / Prostitiution.
o Eine Förderung kann nur dann gewährleistet werden, wenn eine Zuständigkeit öffentlicher Kostenträger nicht in Frage kommt und andere Zuschüsse (auch trägereigene Mittel oder Stiftungsmittel z. B. der Aktion Mensch) vorrangig angefragt wurden. Eine personenbezogene Förderung ist leider nicht möglich.
o Nicht gefördert werden können laufende und regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen. Auch immer wiederkehrende Maßnahmen können nicht dauerhaft über Kollektenmittel finanziert werden.
Antragsfrist
Aktuell keine Ausschreibung
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Ende der Ausschreibungsfrist.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten); spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Ansprechpartner
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Martin zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-606, u.martin@diakonie-rwl.de.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de.
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de.
Ausfüllhinweise
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.