Bundesteilhabegesetz
Herr Wagner ist querschnittgelähmt und lebt in einer Einrichtung der Diakonie. Bislang hat er sich nicht darum gekümmert, dass seine Wohnung, Kleidung oder auch die Assistentin bezahlt wurde, die ihn regelmäßig beim Einkaufen unterstützt hat. Alles wurde von der Einrichtung geregelt. Ab Januar 2020 ist das vorbei. Dann bestimmt Herr Wagner selbst über sein Leben. Er richtet sich ein Konto ein und kommt für die Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhalts auf. Da er weder über Vermögen noch ausreichend Einkommen verfügt, erhält er Geld vom Sozialamt, das er nun beantragen muss.