Unterstützte Entscheidungsfindung
Artikel 12 Absatz 3 der UN Behindertenrechtskonvention: Menschen mit Behinderungen brauchen Zugang zur Unterstützung, um ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit ausüben zu können. Konkret heißt das: Menschen mit Behinderungen und Personen, die eine rechtliche Betreuung benötigen, haben genauso ein Recht darauf, Entscheidungen über ihr eigenes Leben zu treffen wie jeder andere auch.
Evangelische Betreuungsvereine
Jahrelang haben die Betreuungsvereine für eine höhere Vergütung gekämpft. Jetzt gibt es seit dem 27. Juli etwa 17 Prozent mehr. Wie sind die Reaktionen in den Vereinen?