Kirchliches Arbeitsrecht
"Wir begrüßen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts", erklärt Thomas Oelkers (Düsseldorf), Vorstand der Diakonie RWL. "Wir werden den Dritten Weg gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Mitgliedern und den Sozialpartnern weiterentwickeln." Auch Klaus Winterhoff (Bielefeld), Juristischer Vizepräsident der EKvW, betont: "Wir arbeiten mit allen Kräften daran, dass der Dritte Weg in der Praxis überall den Anforderungen entspricht, die das Bundesarbeitsgericht 2012 in seinem Urteil festgelegt hat. Darin sind die Interessen von Arbeitnehmervertretern und Kirchen gleichermaßen berücksichtigt.
Kirchliches Arbeitsrecht: Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und Evangelische Kirche von Westfalen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
„Wir begrüßen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts“, erklärt Thomas Oelkers (Düsseldorf), Vorstand der Diakonie RWL. „Wir werden den Dritten Weg gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Mitgliedern und den Sozialpartnern weiterentwickeln.“