Kollekte Ausschreibung Alten- und Hospizarbeit EKiR

1) Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus der Kollekte Hilfe für alte Menschen und Hospizarbeit Rheinland (EKiR):

Förderidee:

In Kirchengemeinden und Einrichtungen der Diakonie setzen sich die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen mit viel Kreativität und Energie für ältere Menschen ein. Dieses Engagement in (teil-)stationären und ambulanten Einrichtungen soll durch Kollektenmittel ebenso gestärkt werden, wie gemeinwesenorientierte oder nachbarschaftliche Angebote für Seniorinnen und Senioren von Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen.  Es werden Initiativen und Projekte gefördert, die auf gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung älterer Menschen abzielen, ebenso wie solche, bei denen sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase würdevoll begleitet werden. Unterstützt werden können auch Angebote für Trauernde im Rahmen der Hilfen für alte Menschen und Hospizarbeit.

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:

Gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung älterer Menschen sowie würdevolle Begleitung von sterbenden Menschen

Was fördern wir: 

  • zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten zur i.d.R. bis zu 3.000 €, bei besonders förderungswürdigen Projekten bis zu 5.000 €. max. 90%) 
     

Wen fördern wir:

Antrag wird von einem Mitglied der Diakonie RWL gestellt.

Projekt wird von einer Einrichtung im Einzugsgebiet der EKiR durchgeführt.

Was wir nicht fördern:

Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind (z.Bsp.).  Anschluss an die Telematik & Unterhalt, Instandhaltung /Renovierungsarbeiten (Investitionskosten) Pflegestärkungsgesetz, Regelförderung amb. Hospizdienste, refinanzierbare Pflichtaufgaben wie z. Bsp. Fortbildungen.

laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen. Wiederkehrende Maßnahmen.

Antragsfrist:

Anträge können bis zum 28. Februar 2025 gestellt werden.

2) Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.

Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.

Kollektenmittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.

Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.

Neues Antragsverfahren:

Anträge können im Drittmittel Center · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) gestellt werden. Hier finden Sie alle aktuell laufenden Ausschreibungen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich auf der  Startseite  · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) mit einer beruflichen E-Mail-Adresse registrieren. Aus dieser muss erkennbar sein, dass Sie für eine Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL (z.B. diakonische Einrichtung, Kirchengemeinde…) tätig sind.

Damit der Zugang korrekt und personalisiert eingerichtet wird, sind Angaben zu ihrer Person und ihrer Organisation erforderlich. Über unser Mitgliederportal kann man auf verschiedene Bereiche Zugriff erhalten. Für Kollekten- bzw. Drittmittelanträge geben Sie bitte den Bereich Dritt-/ Fördermittel an.

Nach Ende der Antragsfrist werden die Anträge bewertet. kann die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel i.d.R. bis zu zwei Monate dauern. Sie erhalten dann eine Förderzusage (oder Ablehnung) per Mail.

Verwendungsnachweis:

Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 12 Monaten; 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten).

Bei Fondförderung ist der vereinfachte Verwendungsnachweis einzureichen. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgenden Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag. 

Beratung:

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an:

Technische Fragen zum Portalzugang: mitgliederservice@diakonie-rwl.de

Inhaltliche Fragen zum Antrag: Eva Best, Kontakt: 0211 6398 -340, e.best@diakonie-rwl.de

Allgemeine Fragen zur Antragstellung: Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Eva van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de oder Dennis Dombek, Kontakt: 0211-6398-675, d.dombek@diakonie-rwl.de

Fördermittelrichtlinien

Als Anlage finden sie die Fördermittelrichtlinie(n) für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum: