AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG!
Auschreibung für Kollektenmittel "Hilfe für alte Menschen und Hospizarbeit"
der Ev. Kirche im Rheinland und der Ev. Kirche von Westfalen
In Kirchengemeinden und Einrichtungen der Diakonie setzen sich die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen mit viel Kreativität und Energie für ältere Menschen ein. Dieses Engagement in stationären und ambulanten Einrichtungen soll durch Kollektenmittel ebenso gestärkt werden, wie gemeinwesenorientierte oder nachbarschaftliche Angebote für Seniorinnen und Senioren von Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen. Es werden Initiativen und Projekte gefördert, die auf gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung älterer Menschen abzielen, ebenso wie solche, bei denen sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase würdevoll begleitet werden. Unterstützt werden können auch Angebote für Trauernde im Rahmen der Hilfen für alte Menschen und Hospizarbeit.
Förderbedingungen
o Träger ist Mitglied in der Diakonie RWL (Kirchengemeinden sind Mitglieder)
o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der EKvW / EKiR.
o Keine Förderung durch Kollektenmittel, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind (Bspw. Digitalisierungsförderung Pflegestärkungsgesetz, Regelförderung amb. Hospizdienste, refinanzierbare Pflichtaufgaben wie z. Bsp. Fortbildungen)
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Anträge können aus Billigkeitsgründen gekürzt oder nicht bewilligt werden, bspw. wenn die zur Verfügung stehenden Mittel geringer sind als die Summe aller Anträge.
o Für laufende Personal- und Betriebskosten ( auch laufende Sachkosten) sowie Instandhaltung kann keine Förderung gewährt werden.
o Auch immer wiederkehrende Maßnahmen können nicht dauerhaft über Kollektenmittel finanziert werden.
o Es wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.
o Projektbeginn: gilt für neue Projekte, die ab 10.1.2023 begonnen werden.
Verfahren:
Aktuell keine Ausschreibung
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten); spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Bei Fragen zum Antragsformular wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Für die fachliche Begleitung stehen Ihnen folgende Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung:
Im Bereich der
- Altenhilfe Frau Althoff, Kontakt: 0211 6398-251, m.althoff@diakonie-rwl.de
- ambulanten Altenhilfe Fr. Weymanns, Kontakt: 0211 6398-328, d.weymanns@diakonie-rwl.de
- stationären Hospize Herr Flaßpöhler, Kontakt: 0211 6398-311, a.flasspoehler@diakonie-rwl.de
- ambulanten Hospizdienste Axel Bremecke, Kontakt: 0211 6398-424, a.bremecke@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular-Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.