AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG!!
Kollekte "Inklusion - Hilfe für Menschen mit Behinderung" EKiR
Der Kollektentext beschreibt u.a. folgenden Zweck:
Für Menschen mit Behinderung, insbesondere für geistig behinderte Menschen und für psychisch Kranke, sind viele Dinge im Alltag nicht selbstverständlich; es gibt sichtbare und unsichtbare Hürden. Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen mehr Unterstützung, leben oft in Armut und ihre Möglichkeiten der Teilhabe sind begrenzt. Mit Maßnahmen, Projekten und Initiativen helfen Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen, dass auch Menschen mit Handicap den Alltag mitgestalten können. Dies ist unabhängig vom Alter: Kinder und Jugendliche mit Behinderung benötigen frühe und gute Förderung sowie Bildungschancen, Ältere zusätzlich Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsmarkt.
Neben vielfältigen Angeboten der Begegnung und des Austausches von Menschen mit und ohne Behinderung im Wohn- und Lebensumfeld sollen in diesem Jahr insbesondere Angebote zur Stärkung und Förderung von Eigenständigkeit, Selbstbestimmung und Sinnfindung im Fokus der Förderung stehen. Im Sinne der Inklusion werden hier ausdrücklich auch Projekte von kirchlich-diakonischen Institutionen und Initiativen außerhalb der Behindertenhilfe oder im Rahmen von Kooperationen, bspw. mit Sportvereinen, Kulturinstituten oder Bildungseinrichtungen angesprochen.
Gefördert werden können z. B.:
Beratung, Begleitung, Fortbildung von Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung, die sich bürgerschaftlich engagieren wollen;
Umsetzung von Selbsthilfe-Konzepten, bspw. Peer-Beratung
Aufbau und Begleitung nachbarschaftlicher Netzwerke und quartiersnaher Treffpunkte von Menschen mit und ohne Behinderung / psychischer Erkrankung;
Auf- und Ausbau von Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge, der Persönlichkeitsentwicklung (Coaching) sowie von Bewegungs-, Bildungs-, Kultur- und spirituellen Angeboten für Menschen mit und ohne Behinderung / psychischer Erkrankung.
Nicht gefördert werden können laufende und regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Investitionskosten und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen. Auch immer wiederkehrende Maßnahmen können nicht dauerhaft über Kollektenmittel finanziert werden.
Allgemeine Förderbedingungen
o Träger ist Mitglied in der Diakonie RWL.
o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der EKiR.
o Einrichtung führt Projekte für Menschen mit Behinderungen / psychisch Erkrankte durch
o Vorrangig sind Eigenmittel und Drittmittel einzusetzen. Keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel, Aktion Mensch) erzielbar.
o Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Projektförderung
Gefördert werden Projekte bis i.d.R. maximal 2.500 €
Es wird ein Eigenanteil von 10 % erbeten.
Für laufende Personal- und Betriebskosten ( auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.
Projektbeginn: gilt für neue Projekte, die ab 15. Januar begonnen werden.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ohne Anspruch auf Förderung ist möglich.
Verfahren:
AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises nach Abschluss des Projekts, spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Knake zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-653, f.knake@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.
Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.