Unser Anspruch als Kirche und Diakonie
Men at Work

„Der Zivildienst in Kirche und Diakonie als Sozialer Friedensdienst ist ein organisierter Prozess praktischer, sozialer und diakonische Arbeit und deren Reflexion.
Dieser Prozess soll allen Beteiligten soziales Lernen ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, dass alle den vielschichtigen Ursachen des Unfriedens nachgehen und zu sachgerechten Lösungen beitragen.
Voraussetzung für die Ableistung des Zivildienstes ist die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Wer Zivildienst leistet, hat sich also gegen den Kriegsdienst mit der Waffe entschieden.
Der Zivildienst ist Ersatz für den Wehrdienst und leitet allein daraus seine Existenz ab. Nach dem Gesetz hat der Zivildienstleistende Aufgaben zu erfüllen, die dem allgemeinen Wohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich.“
Aus: Leitlinien zum Zivildienst in Kirche und Diakonie.
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Vorstand des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche von Westfalen; Bielefeld/Münster/1993
Diese „Leitlinien“ verpflichten uns als kirchlich-diakonische Einrichtung zu einem bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit den jungen Männern, die in einer entscheidenden Phase ihres Lebens „Mitarbeiter“ in Kirche und Diakonie werden. In der Zivildienstzeit eröffnet sich uns die Chance, jungen Männern aus christlicher Sicht Orientierungshilfen anzubieten und zukunftsweisende Lernerfahrungen zu eröffnen. Die Entwicklungen im Sozialbereich, Einsparungen im Bereich des Gesundheitshaushaltes und der Spardruck innerhalb von Kirche und Diakonie dürfen nicht dazu führen, dass diese Chance nicht wahrgenommen wird.
Trotz der ab 01.10.2004 greifenden Verkürzung des Zivildienstes auf 9 Monate, genauer, gerade wegen der kürzeren Zeit, die Zivildienstleistenden in unseren Einrichtungen als Lernzeit zur Verfügung steht, ist der guten Einarbeitung und Einweisung in den zu leistenden Dienst besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Neben der unverzichtbaren Einführung in die Arbeit vor Ort, kommt den Einführungslehrgängen eine wesentliche Bedeutung zu. Das notwendige Umdenken nach 40 Jahren, den Zivildienst wieder als einen Lern- und Bildungsdienst zu praktizieren, ist angezeigt. Hilfstätigkeiten dieser Laienhelfer lassen immer deutlicher werden, dass in der Kürze der Anwesenheitszeit und bei unumgänglichen Besetzungslücken im Jahr, die durch die Verkürzung entstehen, der Zivildienst nicht Ersatz sein kann für andere Hilfskräfte und erst recht nicht für ausgebildete Fachleute.
Solange es den Zivildienst noch gibt – bekannt ist, dass er bzw. die Wehrpflicht, aus dem er sich ableitet, wieder unter einen starken Diskussionsdruck gerät – sollten alle in Kirche und Diakonie diese Zeit sinnvoll nutzen, um die jungen Männer zu werben.
Der Zivildienst als Pflichtdienst ist geprägt von vielen gesetzlichen Regelungen, die den Ablauf sowohl für die Zivildienststellen als auch für die Zivildienstleistenden erschweren bzw. verkomplizieren.
Das Diakonische Werk Westfalen gestaltete mit seiner Verwaltungsstelle und seinem Referat für Zivildienst den Ablauf für Sie unterstützend und entlastend.
Dies geschieht durch Fortbildungen und Konferenzen sowie durch die in jeder Dienststelle vorliegende Arbeitshilfe für die Durchführung des Zivildienstes in Kirche und Diakonie.
"Sozialer Friedensdienst", Leitlinien 93
Die im PDF-Dokument aufgeführten Leitlinien sind Ergebnis intensiver Diskussion im Beirat für den Zivildienst und wurden vom Vorstand des Diakonischen Werkes im März 1993 und von der Landeskirchenleitung im Juni 1993 als verbindliche Grundsätze für den Zivildienst beschlossen.
Material zum Herunterladen
- Leitlinien zum Zivildienst in Kirche und Diakonie, 1993
- Leitlinien_Zivildienst.pdf