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Sozialer Friedensdienst bei Kirche und Diakonie

Zivildienst: Staatlicher Dienst in Kirche und Diakonie

Zivildienst bei Kirche und Diakonie soll als Sozialer Friedensdienst erlebbar werden. Dazu wird der Dienst innerhalb und außerhalb der Zivildienststelle durch kirchlich-diakonische Mitarbeiter begleitet.

Der Zivildienst der anerkannten Kriegsdienstverweigerer ist ein staatlicher Dienst und nach dem Gesetz die Erfüllung der Wehrpflicht. Dieser Dienst wird zumeist in Beschäftigungsstellen abgeleistet, die den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören. Daher bestimmen und verantworten diese weitgehend den Einsatz, wenn auch der äußere Rahmen des Einsatzes von Zivildienstleistenden durch staatliche Regelungen vorgegeben ist. Inhaltlich haben bei Kirche und Diakonie neben den Erfordernissen des Arbeitsfeldes kirchlich-diakonische Gesichtspunkte zu gelten. Dabei sind Kirche und Diakonie in der Pflicht, einerseits den Staat an seine Verantwortung für die staatlich Dienstverpflichteten zu erinnern, andererseits im eigenen Bereich die vorhandenen Möglichkeiten zur Gestaltung des Zivildienstes auszuschöpfen.
Soziale Einrichtungen müssen für den staatlichen Dienst der Kriegsdienstverweigerer gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, um als Beschäftigungsstelle anerkannt zu werden.