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Freiwilligendienste

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FAQs

Ich mache FSJ bei der Diakonie RWL

..., weil ich meine Erfahrungen im sozialen Bereich noch weiter ausbauen wollte und erfahren habe, dass die Seminare am abwechslungsreichsten und spannendsten sind. (Ivy)

 

Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr/Bundesfreiwilligendienst?
Was ist der Unterschied zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst?
Warum sollte ich ein FSJ/BFD machen?
Ab wann kann ich ein FSJ/BFD beginnen?
Wer kann alles ein FSJ/BFD machen?
Wo kann ich ein FSJ/BFD machen?
Welche Leistungen bekomme ich im FSJ/BFD?
Was bedeutet die pädagogische Begleitung?
Wo kann ich mich bewerben?
Bekomme ich Unterkunft und Verpflegung?
Was ist, wenn ich doch noch einen Studienplatz bekomme?

 

Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)/Bundesfreiwilligendienst (BFD)?

Der Freiwilligendienst soll ein Bildungsjahr im weitesten Sinne sein, in dem soziales Lernen ebenso wie beruflich verwendbare Qualifikationen vermittelt werden. Er wird in der Regel in sozialen Einrichtungen geleistet und geht 12 Monate. Nach 6 Monaten wird er als Freiwilligendienst anerkannt. Man kann um maximal 6 Monate verlängern. Er hat einen jugendpolitischen Anspruch als Bildungs- und Orientierungsjahr für die Freiwilligen, er richtet sich insbesondere an den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen aus.
Grundlage für das FSJ ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 01.06.2008. Grundlage für den BFD ist das BFD-Gesetz.
Der Bundesfreiwilligendienst soll von den Rahmenbedingungen im Großen und Ganzen genauso gestaltet werden wie das FSJ. Der Unterschied wird kaum zu merken sein.

 

Was ist der Unterschied zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst?

Im Prinzip gibt es in Trägerschaft der Diakonie RWL kaum Unterschiede zwischen dem FSJ und dem BFD. Ihr seid im Großen und Ganzen in den gleichen Tätigkeitsbereichen eingesetzt, bekommt die gleiche pädagogische Begleitung und auch das gleiche Taschengeld. Außerdem dürfen die Leute im BFD auch älter sein als 27 Jahre.  Ihr werdet den Unterschied kaum merken.

 

Warum sollte ich ein FSJ/BFD machen?

Im FSJ/BFD hast Du die Möglichkeit, Dich ein Jahr lang sozial zu engagieren, praktisch im sozialen Bereich zu arbeiten, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, Dich beruflich zu orientieren und Deine Stärken und Schwächen im Umgang mit Menschen in erschwerten Lebenssituationen zu erproben.
Mit einem FSJ/BFD kannst Du Wartezeiten zum Studium oder zur Ausbildung sinnvoll überbrücken. Das FSJ wird in vielen Ausbildungen und Studiengängen des Sozial- und Gesundheitswesens als bereits abgeleistetes Praktikum anerkannt, wird Dir als Wartesemester zum Studium angerechnet (wie viel ist abhängig von der Dauer des FSJ und der Hochschule) und verbessert die Chancen in Bewerbungsverfahren deutlich.

 

Ab wann kann ich ein FSJ/BFD beginnen?

Du kannst den Freiwilligendienst bei uns jederzeit beginnen.

 

 

Wer kann alles ein FSJ/BFD machen?

Alle Menschen, die zwischen 16 und 27 Jahren alt sind, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, und Spaß und Interesse daran haben, sich ein Jahr lang freiwillig im sozialen Bereich zu engagieren, unabhängig vom Schulabschluss, von der Herkunft und der Religion.  
BFD können auch Menschen machen, die über 27 Jahre alt sind.

 

Ich mache ein FSJ bei der Diakonie RWL

... weil ich nach dem Abitur zunächst nur etwas Sinnvolles machen wollte. Später merkte ich, dass diese Arbeit mehr Spass machte als ich angenommen habe. (Fabio)

Wo kann ich ein FSJ/BFD machen?

Die Einsatzfelder in der Diakonie RWL sind sehr vielseitig. So kannst Du Kinder in Kindertagesstätten und im Unterricht an Regel- und Förderschulen oder im Offenen Ganztag betreuen, Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Einrichtungen Hilfestellungen im Alltag und im Beruf geben, alte Menschen zu Hause oder in einer Einrichtungen begleiten. Außerdem kannst Du in Kirchengemeinden mitarbeiten, in Jugendzentren Ansprechperson für die Jugendlichen werden oder obdachlosen Menschen unterstützen.

Welche Leistungen bekomme ich im FSJ/BFD?

Du bekommst ein Taschengeld von 330,-Euro plus 44,- Euro Fahrkostenpauschale. In den Fahrtkosten ist der Betrag für eine Bahncard enthalten, die Du für die Fahrten zu den Seminaren nutzen solltest (die trotzdem noch entstehenden Fahrkosten werden Dir natürlich im Nachhinein erstattet). Die Bahncard kannst Du natürlich auch für Dich privat nutzen.
Außerdem bist Du ein Jahr lang voll sozialversichert (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) und bist nach 12 Monaten berechtigt, Arbeitslosengeld I zu beantragen.
Du bist im FSJ und im BFD kindergeldberechtigt. Außerdem bleibt Dein Anspruch auf (Halb-)waisenrente während des FSJ bestehen. Wenn Du eine eigene Wohnung hast, kannst Du über die Kommune Wohngeld beantragen.

 

Was bedeutet die pädagogische Begleitung?

Das besondere am FSJ/BFD ist, dass es als soziales Lernjahr gilt und anders als ein Praktikum pädagogisch durch den Träger Diakonie RWL begleitet wird. Das heißt, Du hast zusätzlich zu Deinen Ansprechpersonen vor Ort in den Einrichtungen noch pädagogische Mitarbeiter/innen des Trägers Diakonie RWL, die Dich zum Beispiel bei Problemen im FSJ/BFD während des gesamten Jahres unterstützen. Diese besuchen Dich auch einmal im Jahr vor Ort in der Einsatzstelle.
Außerdem sind mindestens 25 Seminartage gesetzlich verpflichtender Bestandteil des FSJ/BFD. In diesen Seminaren könnt Ihr in Gruppen von ca. 25 Leuten eure Erfahrungen im FSJ/BFD reflektieren und mit anderen austauschen, an bestimmten fachlichen Themen arbeiten, eure Persönlichkeit und Zukunftsperspektiven weiterentwickeln, politische und religiöse Themen erarbeiten und vieles mehr. Die Zeit auf den Seminaren gilt als Arbeitszeit und ist für alle verpflichtend. (Details zur pädagogischen Begleitung siehe auf dem jeweiligen regionalen Bereich "Rheinland" oder "Westfalen-Lippe".)

Ich mache ein FSJ bei der Diakonie RWL

..., weil ich Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln wollte. Außerdem bieten die Exkursionen Einblicke in Themen und Welten, die mir sonst möglicherweise verborgen geblieben wären. (Laura)

Wo kann ich mich bewerben?

Für die Bewerbung gibt es ein Online-Formular für das Rheinland und ein Online-Formular für Westfalen-Lippe.

Wenn Du nicht sicher bist, wo die Grenzen zwischen dem Rheinland und Westfalen verlaufen - weiter unten gibt es eine Übersichtskarte. Sobald wir uns Deine Unterlagen angeschaut haben, werden wir versuchen, Dir eine geeignete Einsatzstelle zu vermitteln. Das funktioniert folgendermaßen: Entweder wir laden Dich zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch ein und versuchen gemeinsam mit Dir einen geeigneten Platz zu finden oder wir vermitteln Dir in einem telefonischen Gespräch eine Einsatzstelle, bei der Du Dich dann persönlich vorstellen musst.

Übersichtskarte Diakonie Rhein-land-Westfalen-Lippe: Untergliederung in die Bereiche Westfalen und Rheinland

Bekomme ich Unterkunft und Verpflegung?

Bisher bieten nur wenige Einrichtungen die Möglichkeit, dort während des FSJ/BFD zu wohnen. Einige stellen jedoch eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung. Wenn Du eine eigene Wohnung hast, kannst Du über die Kommune Wohngeld beantragen.
In Deinem Taschengeld ist eine Verpflegungspauschale erhalten. Wenn Du in einer Einrichtung wohnst und verpflegt wirst, wird Dir diese Pauschale vom Taschengeld abgezogen.

Was ist, wenn ich doch noch einen Studienplatz bekomme?

Dadurch dass Du ein FSJ ableistest, bleibt Dein Anspruch auf diesen Studienplatz bestehen. Das bedeutet, Du kannst Dein FSJ in Ruhe zu Ende machen und dann im Anschluss Dein Studium antreten. Du kannst das FSJ aber auch kündigen, als FSJ gilt es aber erst nach 6 Monaten.