Sie sind hier: Start >

Freiwilligendienste

>

Meldungen zu FSJ und BFD

Viele offene Fragen

Diakonie RWL zur Verkürzung der Zivildienstzeit

Diakonie hat sich in der Vergangenheit aus guten Gründen nicht zur Länge der Wehrpflicht geäußert und wird dies auch künftig nicht tun. Die Zivildienstdauer leitet sich aus der Länge der Wehrpflicht ab und darf laut Grundgesetz nicht länger sein als der Wehrdienst. Von zentraler Bedeutung bei sechs Monaten Zivildienst wird es sein, den Dienst weiterhin so zu gestalten, dass alle Beteiligten und vom Zivildienst betroffenen Menschen daraus Nutzen ziehen. Es muss der Eindruck vermieden werden, dass sich Diakonie – vergleichbar anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege - aus Gründen der besseren Verwertbarkeit der Zivildienstleistenden gegen die Interessen der jungen Männer stellt.

 

Thesen zur Verkürzung des Zivildienstes

1. In der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung ist die Zielsetzung formuliert, die Wehrpflicht ab 1. Januar 2011 von neun auf sechs Monate zu reduzieren. Dies bedeutet auch eine Verkürzung des Zivildienstes.

2. Diese Zielsetzung kommt überraschend und kurzfristig, es bleibt wenig Zeit, um die Zielvorgabe konzeptionell abzuwägen und umzusetzen. In einer ersten Stellungnahme können wir überwiegend Fragen formulieren.

3. Eine Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate dürfte zu einem quantitativen und qualitativen Sprung in der Entwicklung des Zivildienstes führen. Insbesondere ist zu fragen, ob ein Einsatz von Zivildienstleistenden (ZDL) in der Pflege und Betreuung von alten und behinderten Menschen noch sinnvoll und möglich ist. Bisher sind gut zweidrittel der diakonischen ZDL in der Pflege und überwiegend in der Betreuung tätig. Nach einer Einarbeitungs- und Eingewöhnungsphase der ZDL im Umgang mit den betreuten Menschen wäre wenig verbleibende Zeit für eine kontinuierliche Betreuung. Umgekehrt würde dies voraussichtlich zu einer Trivialisierung der Zivildiensttätigkeiten führen, d.h. ein stärkerer Einsatz der ZDL ausschließlich in technischen, hauswirtschaftlichen und Fahrdiensten. Diese wiederum ermöglichen dem ZDL deutlich weniger soziale Lernerfahrungen – das Ziel der letzten Regierungserklärung „Gestaltung des Zivildienstes als Lerndienst“ würde konterkariert.

4. Mit unseren Einrichtungen als Einsatzstellen für ZDL ist zu klären, was die Verkürzung für sie bedeutet: lohnt sich der Zivildienst überhaupt noch? Mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten kann er gestaltet werden? Welche sozialen Lernmöglichkeiten bietet er als „Sechs-Monats-Praktikum“? Welche Rolle spielt er künftig für die Mitarbeitergewinnung?

5. Mit den jungen Männern, den Kriegsdienstverweigerern, und ihren Familien ist zu klären, was die Zielsetzungen der Bundesregierung für ihre Lebensplanung und ihre finanzielle Situation bedeuten. Bisher beginnen ca. zweidrittel aller unserer ZDL nach der Schule ihren Dienst im Juli, August oder September eines Jahres. Was machen die ZDL dann in der Übergangszeit zwischen Dienstende im Dezember oder Januar und dem Beginn von Studium oder Ausbildung im Oktober oder August?

6. Bei 6 Monaten ist das geplante Konzept der Bildungsarbeit während des Zivildienstes für seine Gestaltung als Lerndienst nicht umsetzbar. Hier müssen wir eine Diskussion führen über die inhaltliche und temporäre Gewichtung: wie viel fachliche, politische, soziale und persönliche Bildung sind sinnvoll und machbar?

7. Insgesamt ist also zu fragen, wie ein sechs-monatiger Zivildienst so gestaltet werden kann, dass alle Beteiligten und vom Zivildienst betroffenen Menschen daraus Nutzen ziehen.

8. Schließlich ist zu klären, ob sich die Veränderungen im Zivildienst auf das Freiwillige Soziale Jahr auswirken.

 

Trend weg von direkter Pflege

Zentrale Frage nach der inhaltlichen Ausgestaltung ist, ob sich durch die Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate der Trend weg von direkter Pflege und ‚Individueller Schwerstbehindertenbetreuung’, bei gleichbleibender Betreuung und hin zu handwerklichen bzw. hauswirtschaftlichen Tätigkeiten fortsetzt.

 

Pädagogischen Begleitung

Der Zivildienst bleibt in seiner jetzigen Form zunächst unangetastet. Die Frage wie bis zu 18 Tagen pädagogischer Begleitung – wie im Zivildienstgesetz vorgesehen - bei sechs Monaten Zivildienst aufrecht erhalten bleiben soll ist zunächst – unter verbandspolitischen Prämissen – an die Politik zurück zu stellen. Dabei muss klar sein, dass eine Verkürzung der pädagogischen Begleitung der ZDL nicht einseitig zu Lasten der Verbände gehen darf. Dazu wurden offene diskutiert und bis Anfang nächster Woche auf Bundesebene abgestimmt.

 

Vielmehr ist der Forderung Ausdruck zu verleihen, dass bei sechs Monaten Zivildienst die pädagogische Begleitung in einer Hand bleiben muss und nicht mehr zwischen Zivildienstschulen und Verbänden geteilt werden sollte. Die Zivildienstschulen sollten sich gemäß dem Subsidiaritätsprinzip um die Begleitung der ZDL kümmern, die nicht bei Verbänden ihren Dienst ableisten oder deren Verbände die pädagogische Begleitung nicht leisten kann oder will. Bei einer Verkürzung der Seminartage ist der Bereich der politischen Erwachsenenbildung zuerst in Betracht zu ziehen. Er kann am ehesten in den anderen Seminaren induktiv mit bearbeitet werden.

zurück zur Liste