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Transparenzberichte täuschen die Verbraucher
Sozialgericht stoppt Pflegenoten und bezieht sich auf Studie der Diakonie RWL

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Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe sieht sich in ihrer Kritik an den Pflege-Transparenzberichten bestätigt. Zum ersten Mal hat ein Gericht gegen den Pflege-TÜV im Rahmen eines Urteils entschieden. Das Sozialgericht Münster bezieht sich bei seiner Entscheidung auch auf eine Studie, die von der Diakonie RWL in Auftrag gegeben wurde.
„Die Beurteilungskriterien der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär sind nicht geeignet, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität … zu beurteilen. Die Systematik der Bewertung ist verfehlt, die Ermittlung der Pflegenoten für den Leser nicht nachvollziehbar. Die Transparenzberichte täuschen die Verbraucher“ – so heißt es in einem neuen Urteil des Sozialgerichts Münster, das gestern bekannt wurde. Das Sozialgericht hat sich damit in der schon länger schwelenden juristischen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit der Transparenzberichte eindeutig positioniert.
Gericht bezieht sich auf Studie der Diakonie RWL
Das Urteil hat besonderes Gewicht, weil es erstmals die wissenschaftliche Evaluation zum System der Pflegenoten einbezieht. Damit schafft das Gericht nach eigenen Angaben einen Präzedenzfall. Wegen der grundlegenden Bedeutung des Urteils ist eine Revision vor dem Bundessozialgericht möglich. Das Gericht verweist außerdem auf die Ergebnisse einer von der Diakonie RWL in Auftrag gegebenen Studie, die bereits zu ähnlich kritischen Schlussfolgerungen gekommen war.
Pflegenoten: Irreführung der Verbraucher
In dem Urteil heißt es weiter: „Die Pflegenoten beurteilen nicht das erreichte Ergebnis der pflegerischen Bemühungen, sondern bewerten im Wesentlichen nur die Qualität der Dokumentation. … Noten, die im Wesentlichen nur die Qualität der Dokumentation widerspiegeln, entsprechen nicht nur nicht dem Gesetz, sondern führen den Verbraucher auch in die Irre.“
Umfassende Überarbeitung und Erprobung
Aus Sicht der Diakonie RWL sind grundlegende Änderungen am Bewertungssystem erforderlich. „Die Vielzahl der in der wissenschaftlichen Evaluation aufgedeckten Mängel, auf die sich auch das Urteil des Sozialgerichts bezieht, macht eine umfassende Überarbeitung erforderlich. Dabei dürfen die Fehler bei der überhasteten Einführung des bestehenden Bewertungssystems nicht wiederholt werden“, so Pastor Günther Barenhoff, Vorstandssprecher der Diakonie RWL. Barenhoff wendet sich damit gegen aktuelle Bemühungen, das bestehende Bewertungssystem mit Änderungen im Detail zu retten. Ein Neustart des Systems müsse seriös vorbereitet werden. „Es ist unerlässlich, neue Prüfverfahren in Modellregionen zu erproben und die Objektivität und Zuverlässigkeit zu überprüfen. Das ist beim alten Verfahren in sträflicher Weise unterlassen worden.“
Veröffentlichungsstopp bis alles geklärt ist
Der Diakonie-Pastor wendet sich auch gegen die verbreitete Praxis, Transparenzberichte vor Abschluss der Verwaltungsverfahren zu veröffentlichen: „Wir brauchen einen Veröffentlichungsstopp. Ohne Not werden Klagen provoziert und Ressourcen in Gerichtsprozesse umgelenkt, wenn ausstehende Fragen nicht vor einer Veröffentlichung geklärt werden. Transparenzberichte sollten deshalb erst dann veröffentlicht werden, wenn alle strittigen Fragen geklärt sind oder der Prüfbescheid unanfechtbar geworden ist.“ Es würde niemandem nutzen, wenn Verantwortliche in der Pflege ihre Zeit für Anpassungen an hastig veränderte Benotungsverfahren oder vor Gericht verbringen.
Weitere Informationen
- Diakonische Zwischenrufe_02
- "Schaffen Pflegenoten Transparenz?" - Eine Stellungnahme der Diakonie RWL