1. Februar 2011
Der eigene Wille braucht Beratung
Pflege- und Betreuungsexperten der Diakonie RWL diskutieren über Patientenverfügungen

Ethiker Dr. Arnd T. May, Universitätsklinikum Aachen, bei seinem Vortrag
Wie will ich sterben? Wer soll für mich Entscheidungen fällen, wenn ich es nicht mehr kann? Welche medizinische Behandlung wünsche ich mir? In einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht kann man auf diese Fragen theoretische Antworten festschreiben. In der Praxis bleibt es aber schwierig, den Patientenwillen umzusetzen. Experten der Diakonie RWL sind sich einig: eine ausführliche Beratung und möglichst konkrete Willensbekundungen sind der richtige Weg.
Seit 2009 gibt es in Deutschland ein neues Betreuungsrecht, in dem erstmals verbindlich die Umsetzung einer Patientenverfügung geregelt wurde. Wie man in evangelischen Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Betreuungsvereinen Patientenverfügungen am besten gerecht werden kann, diskutierten am Donnerstag mehr als 130 Fachleute in Gelsenkirchen. Eine solche Patientenverfügung kann ein hilfreiches Mittel sein, um den Willen des Einzelnen zu ermitteln, in der Praxis kommt es aber immer wieder zu Komplikationen, Missverständnissen und Konflikten.
Patientenwille als hohes Gut
Oft seien Verfügungen zu allgemein gehalten und unklar formuliert, als dass Ärzte und Pflegekräfte daraus konkrete Handlungsanweisungen ableiten könnten, erklärte der Ethiker Dr. Arnd T. May. Da seien auch vorformulierte Vorlagen, von denen es mehr als 240 verschiedene gäbe, nicht wirklich hilfreich. Er rät deshalb, vor dem Verfassen einer Patientenverfügung dringend zu einer ausführlichen Beratung und zu Gesprächen mit Vertrauenspersonen. Auf Seiten der Einrichtungen sollte das Fragen nach einer Patientenverfügung Standard sein. Das betonte auch Ulrich Christofczik, Geschäftsbereichsleiter für Pflege, Alten- und Behindertenarbeit bei der Diakonie RWL: „Für eine evangelische Einrichtung sollte der Wille der Patienten und Bewohner ein ganz hohes Gut sein.“ Darum wünscht er sich, dass beim Erstkontakt immer nach einer Verfügung gefragt wird, dass kontinuierlich die persönlichen Wünsche überprüft werden und Biografiearbeit angeboten wird.
Biografiearbeit
Eine solche Biografiearbeit ist für Annette Stratmann der entscheidende Faktor, um dem Willen und den Wünschen der Bewohner zu entsprechen. In den Altenpflegeeinrichtungen ihrer Rheinischen Gesellschaft sind vorliegende Patientenverfügungen oft nur der Anlass für ausführliche Gespräche über Werteorientierung der Bewohner. Eine nackte Patientenverfügung dagegen sei kein Instrument für ethische Entscheidungen in Organisationen und verunsichere zu oft die Mitarbeiter.
Für einen Fortschritt hält Prof. Dr. Santiago Ewig, Chefarzt am Evangelischen Krankenhaus Herne, die Patientenverfügungen. Kritisch sieht er, dass viele Menschen sich scheuen, mit dem Tod auseinanderzusetzen und gleichzeitig das Vertrauen in Ärzte verlieren, ob diese das Richtige zum Wohl der Patienten zu tun.
Vorsorgevollmacht wichtig
Der Leiter des Betreuungsvereins der Diakonie Düsseldorf, Klaus Niel, betonte, dass eine Vorsorgevollmacht wichtiger sei als eine Patientenverfügung. Dabei sei es gut, wenn der Bevollmächtigte möglichst viel über die zu betreuende Person weiß. Und wenn es dann zu schwerwiegenden Entscheidungen kommt, müsse der Bevollmächtigte zwischen seinem persönlichen Willen und dem unterstellten mutmaßlichen Willen des Betreuten unterscheiden können.
Sehr kritisch sah die Psychiaterin Magret Osterfeld den Umgang mit dem Patientenwillen in der Psychiatrie. Psychisch Kranke würden recht rasch unter gesetzliche Betreuung gestellt und Zwangsbehandlungen nähmen zu. Insgesamt herrsche die Meinung, dass Patienten solange einwilligungsfähig seien, solange sie den Anweisungen des Arztes folgen würden.
Weitere Informationen
- Volker König: Andacht bei der Fachtagung
- Der Patientenwille ist (k)ein Himmelreich - Andacht zum Thema Patientenverfügung