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21. Dezember 2011

Wenn Pflegeprüfung und Pflegepraxis sich begegnen

Kontroverse Diskussionen bei Diakonie-Fachtagung

Frauke Bußkamp, Referentin für ambulante Pflege, Diakonie RWL, Janina Bialon, Medizinischer Dienst der Krankenkassen Westfalen-Lippe, Ulrich Christofczik, Geschäftsbereichsleiter Pflege, Alten- und Behindertenarbeit, Diakonie RWL

Mehr als 70 engagierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnte Frauke Bußkamp, Referentin für ambulante Pflege der Diakonie RWL, noch kurz vor Weihnachten am 14. Dezember zu einer Fachtagung der besonderen Art begrüßen. „Die Pflegedokumentation aus Sicht des MDK“ war das Thema. Janina Bialon vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen Westfalen-Lippe stellte sich den kritischen Anfragen der Diakoniestations-Leitungen.

 

Instrument und nicht Selbstzweck

Zur Eröffnung der Tagung machte Geschäftsbereichsleiter Ulrich Christofczik deutlich, dass die Pflegedokumentation ein selbstverständlicher Bestandteil professionellen Handelns ist. „Entscheidend aber“, so Christofczik, „ist die Wirksamkeit der Pflege, also wie es den Pflegebedürftigen geht.“ Die Pflegedokumentation sei ein wichtiges Instrument, dürfe aber nicht zum Selbstzweck werden. Dokumentenschau stehe im Vordergrund vor Faktenklärung. Er verwies auf die methodischen Mängel, wie sie im „Zwischenruf“ der Diakonie RWL detailliert beschrieben sind und fragte: „Wer überprüft eigentlich die Qualität der Qualitätsprüfer?“ Zugleich betonte er, dass bei der Arbeit an der Qualitätsprüfung die Zusammenarbeit mit dem MDK an Qualität gewonnen habe. Die Fachtagung solle dazu dienen, die Pflegedokumentation sach- und fachgerecht weiterzuentwickeln.

 

Menschenwürde, Inaugenscheinnahme, Dokumentation

Auch aus Sicht des MDK stehen Menschenwürde und Lebensqualität pflegebedürftiger und alter Menschen im Vordergrund. Das betonte Janina Bialon, die als Pflegefachkraft und TQM-Auditorin für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen Westfalen-Lippe arbeitet. „Wir wollen nicht demotivieren, sondern die Mitarbeiter an die Hand nehmen“, so eine ihrer Kernaussagen. Die Pflegedokumentation sei notwendig, um rechtskonformes Verhalten sicherzustellen. Seit 1996 ist bereits die vierte Generation eines Prüfungsinstrumentariums im Einsatz. Zur notwendigen Weiterentwicklung gehöre, dass neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse über Ergebnisqualität einfließen sollen. Die Angaben bei der Pflegedokumentation sollen knapp, präzise, differenziert, eindeutig, transparent und überprüfbar sein.

Das überfordert viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ambulanten Pflege, machten die Praxisvertreter deutlich. „Wie soll Qualität erbracht werden“, so eine weitere zentrale Frage, „wenn die Geld- und Zeitbudgets dermaßen knapp bemessen sind?“ Die MDK-Prüfungen lösen Ängste und Missverständnisse bei den pflegebedürftigen Menschen aus. Daraus ergibt sich die Frage, wie kleinschrittig die Prüfung sein soll. In der Praxis entsteht der Eindruck, es ginge primär um Fehlersuche. Hochsensibel ist auch die Frage, wie die Intimsphäre der Pflegebedürftigen bei der „Inaugenscheinnahme“ gewahrt werden kann.

Die Verweise der Referentin auf die juristischen und medizinisch-pflegefachlichen Grundlagen kollidierten vielfach mit den Praxiserfahrungen und dem Arbeitsdruck der für die Pflege in den Einrichtungen Verantwortlichen. Es knirscht, wenn Pflegeprüfung und Pflegepraxis sich begegnen. Und so lag der Ertrag dieser sehr wichtigen Diskussion zunächst wohl eher in der Prozessqualität als in der Ergebnisqualität. Das Gespräch soll fortgeführt werden und die Tagung wird dokumentiert.

 

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