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Anlauf- und Beratungsstellen für Heimkinder

Beteiligung der Diakonie in RWL am staatlichen Fonds

Kontakt

LVR Landesjugendamt Rheinland
Peter Möller
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: 0221 8094001


Reg. Anlauf- u. Beratungsstelle LWL - Landesjugendamt Westfalen
Matthias Lehmkuhl
Warendorfer Str. 25
48133 Münster
Telefon: 0251 5913635

Ehemalige Heimkinder in Rheinland, Westfalen und Lippe können seit Jahresbeginn bei Anlauf- und Beratungsstellen der Landschaftsverbände Anträge auf Unterstützung stellen. Die Stellen gehören zu den regionalen Einrichtungen, die in den westdeutschen Bundesländern und Berlin eingerichtet wurden.

Die Anlaufstellen wenden sich an Menschen, die Folgeschäden durch die Heimerziehung in den Jahren 1949 bis 1975 erlitten oder eine Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge haben. Sie helfen bei der Leistungsbeantragung und können bei der Einsicht in alte Heimakten oder bei Suche und Finanzierung weiterer Hilfen unterstützen. Direkte Auszahlungen von Entschädigungen an Betroffene sind dann vorgesehen, wenn es aufgrund seinerzeit nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist.

Insgesamt stehen 120 Millionen Euro für betroffene ehemalige Heimkinder aus Westdeutschland zur Verfügung. Die Mittel des Fonds werden jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie katholischer und evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und den Orden bereitgestellt.

Die Diakonie in Rheinland-Westfalen-Lippe beteiligt sich am staatlichen Fonds. "Wir übernehmen damit Verantwortung für das Leid, das zahlreiche ehemalige Heimkinder in unseren Einrichtungen erfahren mussten", erklärte Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstands der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Von dem Gesamtbetrag von 120 Millionen Euro für Unterstützungsleistungen, Hilfen und Rentenausgleichszahlungen kommen aus dem Bereich der westfälischen Diakonie mehr als 710.000 Euro. Aus der rheinischen Diakonie werden nach einem entsprechenden Umlageschlüssel über eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden von den Landesverbänden und ihren Mitgliedseinrichtungen im Verhältnis von 20 Prozent zu 80 Prozent aufgebracht. Die Beiträge der Mitglieder werden durch Umlage in Form einer Sonderabgabe zum Mitgliedsbeitrag erhoben. Die entsprechenden Beschlüsse der Gremien und Einzelheiten zum Verfahren der Erhebung der Sonderabgabe werden den Mitgliedern der beiden gliedkirchlichen Werke in nächster Zeit übermittelt.

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