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Stellungnahme der Diakonie RWL

Kooperation diakonischer Pflegeanbieter mit Agenturen zur Vermittlung von osteuropäischen Pflege-, Betreuungs- und Haushaltshilfen im Rahmen der Globalisierung von Dienstleistungen

Quelle: fotolia.de

Nach Ansicht der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) ist gegen eine Kooperation Diakonischer Pflegeanbieter mit Vermittlungsagenturen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) nichts einzuwenden, bekräftigte der Vorstand der Diakonie RWL in einer Stellungnahme.

Voraussetzung sei allerdings, dass die ambulante Pflegeeinrichtung ein qualitätsgesichertes Konzept für die Rahmenbedingungen und den Einsatz der ausländischen Haushaltshilfe vorhalte und im Leistungsgeschehen integriert sei. Ausdrücklich ausgeschlossen sei der Einsatz ausländischer Pflegefachkräfte, da diese nur an Einrichtungen und nicht an Privathaushalte vermittelt werden dürften.

Kooperation mit Vermittlungsorganisationen und der ZAV

Für ambulante Einrichtungen sei es wichtig, so die Stellungnahme weiter, die Angebotspalette ihrer Leistungen zu erweitern und sich um die Bekanntmachung und den Ausbau bestehender niedrigschwelliger Hilfe- und Betreuungsangebote zu kümmern. Dafür stelle eine Kooperation mit Vermittlungsorganisationen und der ZAV für ambulante Pflegeeinrichtungen eine gute und seriöse Möglichkeit zur Leistungserweiterung dar und sichere die Kundenbindung. Eine Kooperation diakonischer Pflegeanbieter mit Agenturen zur Vermittlung von osteuropäischen Pflege-, Betreuungs- und Haushaltshilfen ohne die ZAV könne hingegen nicht unterstützt werden.

Abschließend votiert die Stellungnahme, das Problem des Mangels an ausreichenden leistbaren und bezahlbaren Angeboten für die Pflege zu Hause, und hier insbesondere von 24-Stunden-Pflege, sei durch Einzelmaßnahmen nicht zu lösen. Dazu wären tiefgreifende sozial- und tarifpolitische Maßnahmen notwendig.

Oft Scheinselbstständigkeit

Kräfte, oftmals Frauen aus osteuropäischen Ländern mit einer Aufenthaltserlaubnis, erbringen bei Kost und Logis für wenige Hundert Euro pro Woche Dienstleistungen in privaten Haushalten und erobern zunehmend diesen Marktsektor. Der Pflegebereich ist damit Bestandteil einer gesellschaftlich geduldeten und politisch akzeptierten Schattenwirtschaft.
Die Dienstleistungsfreiheit der EU erlaubt unter bestimmten Umständen die Beschäftigung von Selbständigen und von Kräften über den ausländischen Pflegedienst. Bei der Beschäftigung von Personen, die in ihren osteuropäischen Heimatländern ein Gewerbe angemeldet und im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Deutschland ihre Arbeitsleistungen als Pflege-, Betreuungs- oder Haushaltshilfe anbieten, handelt es sich um ein zunächst rechtlich zulässiges Verfahren. In der Praxis liegt in der Regel eine Scheinselbstständigkeit vor, da die eingesetzten Personen meist nur bei einem Arbeitgeber arbeiten und weisungsabhängig sind. Deshalb ist der Einsatz dieser Personen nicht zu befürworten. Zudem ist die sozialethische Vertretbarkeit eines Abzugs von qualifizierten Kräften aus den osteuropäischen Ländern zu betrachten. Diese fehlen in ihren Heimatländern zur Betreuung von Familienangehörigen bzw. in der Pflege.

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